Der Wahlausschuss der Stadt Monheim am Rhein hat in öffentlicher Sitzung am 27. Juni 2013 die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Monheim am Rhein in 20 Wahlbezirke gem. § 4 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes beschlossen.
Gemäß § 6 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV.NRW.S. 454, 509, 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.NRW.S 372) wird die Einteilung hiermit öffentlich bekanntgemacht.
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