Bekanntmachung von Bebauungsplänen


Bekanntmachung der Bebauungspläne

  • 5 M – 1. Änderung (Lichtenberger Straße / Tegeler Straße)
  • 13 M – 1. Änderung (Berliner Ring / Erich-Klausener-Straße)
  • 86 M – 1. Änderung (Rathausplatz / Gartzenweg)
  • 91 M (Gewerbegebiet Am Wald West)

 

gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Monheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 06.09.2007 die o. g. Bebauungspläne als Satzung beschlossen.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss der Bebauungspläne durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB der Satzungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht.

Die vorgenannten Bebauungspläne sowie dessen Begründungen werden ständig im Rathaus der Stadt Monheim am Rhein, Bereich Stadtplanung, Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein, II Obergeschoss, Zimmer 218, 219, während der Dienstzeiten und zwar

Montag bis Mittwoch: 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr

Donnerstag: 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr

Freitag: 8.30 – 12.00 Uhr


für jedermann zur Einsichtnahme und für die Erteilung von Auskünften bereitgehalten.


Hinweise:


Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie von Mängeln der Abwägung (§ 215 BauGB)

Gemäß § 215, Abs.1 Baugesetzbuch werden


1. eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,


2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und


3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Monheim am Rhein, Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein, unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden


Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)


Gemäß § 7 Abs. 6 GO NW wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen die hiermit bekanntgemachten Bebauungspläne nach Ablauf eines Jahres seit seiner Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die o. g. Bebauungspläne sind nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Monheim am Rhein, Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein, gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche (§ 44 BauGB)

Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigungen verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann gem. § 44 Abs. 3 Satz 2 BauGB die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Monheim am Rhein, den 11.09.2007

Der Bürgermeister

Dr. Dünchheim


Geltungsbereich der Bebauungspläne:

5 M (Lichtenberger Straße / Tegeler Straße) – 1. Änd. (pdf-Datei, 138 kb)

13 M (Berliner Ring / Erich-Klausener-Straße) – 1. Änd. (pdf-Datei, 133 kb)

86 M (Rathausplatz / Gartzenweg) - 1. Änd. (pdf-Datei, 139 kb)

91 M (Gewerbegebiet Am Wald West) (pdf-Datei, 74 kb)

 

Neue Bekanntmachungen

Das Amtsblatt der Stadt Monheim am Rhein Nr. 23 vom 21. Oktober 2024 ist erschienen. Es enthält folgende Öffentliche Bekanntmachung:

mehr

Das Amtsblatt der Stadt Monheim am Rhein Nr. 22 vom 16. Oktober 2024 ist erschienen. Es enthält folgende Öffentliche Bekanntmachungen:

mehr

Das Amtsblatt der Stadt Monheim am Rhein Nr. 21 vom 4. Oktober 2024 ist erschienen. Es enthält folgende Öffentliche Bekanntmachungen:

mehr
Öffnungs-zeiten Telefon Kontakt-formular Mitmach-Portal Monheim-Pass
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Mo: 09.00 bis 19.00 Uhr
Di: 09.00 bis 19.00 Uhr
Mi: 09.00 bis 19.00 Uhr
Do: 09.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 09.00 bis 19.00 Uhr
Sa: 09.00 bis 16.00 Uhr


Hier gibt's die kürzesten Wartezeiten!
schließen
Stadtverwaltung & Bürgerbüro:
02173 951-0
Telefonisch erreichen Sie uns zu
folgenden Zeiten:
Mo: 08.00 bis 16.30 Uhr
Di: 08.00 bis 16.30 Uhr
Mi: 08.00 bis 16.30 Uhr
Do: 08.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 08.00 bis 12.30 Uhr
schließen
schließen
Mit der Online-Terminvergabe haben Sie die Möglichkeit, längere Wartezeiten zu vermeiden.


Ihr Termin im Bürgerbüro
schließen
Nach oben