Gemäß §§ 24 und 75 b der Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31. August 1993 (SGV NW 1112) in der zurzeit gültigen Fassung fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeinderatswahl der Stadt Monheim am Rhein und für die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters im Jahr 2009 auf.
1. Die Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung und für die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Stadt Monheim am Rhein sind bis spätestens am 20.04.2009, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist), beim Wahlleiter einzureichen. Es wird darum gebeten, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig einzureichen, um etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig beheben zu können.
2. Für die Wahl der Vertretung der Stadt Monheim am Rhein ist das Wahlgebiet in 20 Wahlbezirke eingeteilt. Die Einteilung ist am 11.07.2008 öffentlich bekannt gemacht worden und kann im Wahlbüro der Stadt Monheim am Rhein eingesehen werden.
3. Für Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht ununterbrochen in der laufenden Wahlperiode im Rat der Stadt Monheim am Rhein, in der Vertretung des Kreises Mettmann, im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten sind, sind gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in jedem Wahlbezirk fünf Unterschriften notwendig.
Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 des KWahlG sind für die Unterstützung der Reservelisten der Parteien und Wählergruppen, die nicht ununterbrochen in der laufenden Wahlperiode im Rat der Stadt Monheim am Rhein vertreten sind, 32 Unterstützungsunterschriften notwendig; das bedeutet, dass diese Reservelisten von 32 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein müssen.
4. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen sind im Wahlbüro der Stadt Mon-heim am Rhein unter folgender Anschrift erhältlich: Wahlbüro der Stadt Monheim am Rhein, 40789 Monheim am Rhein, Rathausplatz 2, Rathaus, Zimmer 108 a, Telefon: 02173/951-301.
Das Wahlbüro ist während der üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Monheim am Rhein erreichbar:
montags, dienstags und mittwochs von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
freitags von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr.
Die Vordrucke für die Wahlvorschläge werden kostenlos ausgegeben.
5. Gemäß § 7 KWahlG in Verbindung mit § 12 KWahlG wird darauf hingewiesen, dass Unionsbürger unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar sind.
6. Für die Einreichung von Vorschlägen für die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bür-germeisters der Stadt Monheim am Rhein sind zusätzlich folgende Punkte zu beachten:
Die Wählbarkeitsvoraussetzungen des § 65 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind maßgebend. Gemäß § 46 d Abs. 1 KWahlG sind für Einzelbewerber 200 Unterstützungsunterschriften notwendig; dies gilt nicht, wenn der bisherige Bürgermeister als Bewerber vorgeschlagen wird.
7. Bei der Einreichung der Vorschläge für die Wahl der Vertretung und für die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Stadt Monheim am Rhein sind insbesondere die Vorschriften der §§ 15, 16, 17 und 46 d des KWahlG und die Vorschriften der §§ 25, 26 und 75 b der KWahlO zu beachten. Die diesbezüglichen Gesetzestexte können im Wahlbüro der Stadt Monheim am Rhein eingesehen bzw. in Kopie den einzelnen Interessenten überlassen werden.
Monheim am Rhein, den 1. August 2008
Der Wahlleiter
In Vertretung
Herrmann