Rodungen ab 16. Februar: Brandenburger Allee, Griesstraße, Berghausener Straße
Umfangreiche Rodungen von Bäumen und anderen Gehölzen beginnen am Montag, 16. Februar. Betroffen sind nacheinander Brandenburger Allee, Griesstraße und Berghausener Straße. Mit den Arbeiten hat die Stadt ein Unternehmen aus Marl beauftragt. Sie dauern voraussichtlich eine Woche und dienen der Vorbereitung von drei Baumaßnahmen.
Brandenburger Allee
Auf der Brandenburger Allee beginnt mit der Rodung nach mehr als sechsjähriger Planung die Umgestaltung dieser zentralen Achse im Berliner Viertel. Insgesamt fallen 69 Bäume (überwiegend Linden). Zudem werden etwa 3000 Quadratmeter Sträucher und Bodendecker entfernt.
Besonders hoch ist der Rodungsaufwand im ersten Bauabschnitt zwischen Kulturzentrum und Einmündungsbereich Nord-Süd-Grünzug. Dort muss das Grün weichen, damit Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren künftig barrierefrei passieren können. Der eigentliche Allee-Ausbau soll ab März erfolgen.
Griesstraße
Auf der Griesstraße werden zwischen Schwanen- und Sandstraße neun Linden und eine schon geschwächte Robinie gefällt. Der Straßenabschnitt muss komplett erneuert werden, da die mehr als sechzig Jahre alte Fahrbahn restlos verschlissen ist. Während der Rodungen ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Der Neuausbau der Griesstraße beginnt sofort nach Abschluss der zurzeit laufenden Bauarbeiten in der Klappertorstraße, voraussichtlich im April.
Berghausener Straße
Die T-Kreuzung Berghausener / Geschwister-Scholl-Straße wird in einen Kreisverkehr umgebaut. Ihm müssen sieben Bäume und etwa 380 Quadratmeter Sträucher und Bodendecker weichen. Der Bau des Kreisverkehrs beginnt, sobald der Landesbetrieb Straßenbau den Kreisverkehr Monheimer Straße / Am Kielsgraben fertiggestellt hat – voraussichtlich Anfang Juli.
Die Rodungen kommen so früh, weil das Landschaftsgesetz NRW in Paragraf 64 solche Arbeiten vom 1. März bis 30. September zum Schutz der Vogelbrut verbietet. Alle zur Rodung vorgesehenen Bäume und heckenartige Bestände wurden nach den Vorgaben der Baum- und Heckenschutzsatzung beurteilt. Nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgen satzungsgemäße Neupflanzungen.
• Das anfallende Holz und Häckselgut gehen in Besitz des beauftragten Unternehmens über. Die Abgabe von Kaminholz durch die Stadt ist nicht möglich.