. Gleich zwei Bebauungspläne stehen im Mittelpunkt eines Bürgerschaftsabends. Er findet am Dienstag, 29. November, um 18 Uhr im Ratssaal statt. Die Pläne können ab 17.30 Uhr eingesehen werden.
Bebauungsplan 168M „Waldkindergarten“:
Die Stadt Monheim am Rhein schafft als Hauptstadt für Kinder optimale Zukunftschancen für Kinder und Jugendliche. Um die Bildungschancen für alle Kinder zu verbessern, das Bildungsniveau zu erhöhen und herausragende Bildungsförderung zu betreiben, wird das Betreuungsangebot für die jüngsten Kinder im Stadtgebiet möglichst vielfältig ausgebaut.
Der örtliche Verein Waldkindergarten betreibt seit einigen Jahren ein naturverbundenes Bildungskonzept, wonach den Kindern das Erleben von Natur und Umwelt im ständigen Wandel nähergebracht wird. Die Kinder bekommen frühzeitig das respektvolle Miteinander mit Natur und Umwelt vermittelt. Das Grundstück Knipprather Straße 248 fungiert als zentrale Anlaufstelle. Der überwiegende Teil der Betreuung erfolgt im gesamten angrenzenden Waldgebiet.
Der Bebauungsplan wird die Vereinbarkeit von benötigten baulichen Anlagen für einen Waldkindergarten mit den Schutzzwecken des Waldes ermöglichen und damit einen Ausgleich zwischen den verschiedenen öffentlichen Interessen herbeiführen. Durch die Festsetzungen wird der Waldbereich nur in dem zwingend für die Betreuung der Kinder benötigten Maß in Anspruch genommen wird. Die Entwicklung des Waldkindergartens ist damit als maßstäblich und dem Schutzzweck des Waldes untergeordnet zu bezeichnen.
Bebauungsplan 167M „westlich Heerweg“:
Anknüpfend an die Gesamtentwicklungen im Stadtgebiet sollen zukünftig verstärkt Nachverdichtungen und Innenentwicklungen in den Fokus genommen werden. So wird vor allem den Wohnbedürfnisse der Bürgerschaft entsprochen, die mit entsprechenden Erweiterungen der bestehenden Immobilien neuen Wohnraum für Familien generieren können. So werden sozial stabile Bewohnerstrukturen erhalten und kostensparendes Bauen befördert. Darüber hinaus sollen die Belange des Umweltschutzes und die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden.
Das hier umfasste Wohngebiet zwischen Ackerweg und Robert-Koch-Straße stellt sich als klassisches Einfamilienhausgebiet mit Reihenhäusern, Doppelhäusern und Bungalows dar. Die derzeitigen Nutzungen bietet potentiellen Spielraum für Gebäudeerweiterungen und Nutzungsergänzungen.
Im Zuge der von der Stadt verfolgten allgemeinen Nachverdichtung zur Schaffung von benötigtem Wohnraum, primär für die örtliche Bevölkerung, sollen durch die Anpassung des Baurechts im Plangebiet Erweiterungsmöglichkeiten für die bestehenden Gebäude geschaffen werden. Durch An-, Um- und Neubauten auf bestehenden Grundstücken sollen so Einliegerwohnungen, Mehrgenerationenhäuser oder andersartige Wohnformen entstehen können.
Konzeptuell ist geplant, durch Anpassungen in der Bebaubarkeit der Grundstücke wie beispielsweise durch Schaffung von Baufeldern in zweiter Reihe, durch Anpassungen der bebaubaren Fläche, der Geschossigkeit oder der Dachformen, die oben beschriebenen Erweiterungsmöglichkeiten planungsrechtlich zu sichern.
Beispielsweise können Gebäude mit Flachdächern mit einfachen Mitteln aufgestockt werden. Der mögliche Wohnraum kann sich so in etwa verdoppeln. (nj)