Zu gleich zwei stadtplanerischen Themen informiert die Stadt am kommenden Mittwoch, 12. Oktober, ab 18 Uhr im Ratssaal. Pläne hierzu können am Rathausplatz 2a bereits ab 17.30 Uhr eingesehen werden. Die Meinung der Bürgerinnen und Bürger ist gefragt, Anregungen und Hinweise sind ausdrücklich erwünscht.
Zum einen geht es in der Bürgeranhörung um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 144M „Am Hang“. Das Plangebiet ist derzeit mit zwei Wohngebäuden, einer Garagenanlage und einigen Nebengebäuden bebaut. Die neue Planung hat nun das Ziel, innerhalb dieses Gebiets eine Neustrukturierung zu ermöglichen. Dabei soll eine städtebaulich verträgliche Verdichtung ermöglicht werden, die den Gebietscharakter der näheren Umgebung berücksichtigt. Es soll zusätzlicher Wohnraum in innerstädtischer Lage geschaffen werden. Das Bebauungskonzept für das Plangebiet sieht vier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 37 Wohnungen auf einer Grundstücksfläche von insgesamt rund 3.700 Quadratmetern vor. Es sind vorwiegend Drei- bis Vierzimmerwohnungen geplant. Die Wohnhäuser haben jeweils drei Vollgeschosse und zusätzlich ein Staffelgeschoss. Dabei ist eine zeitgemäße Gestaltung mit Flachdächern vorgesehen. Mit der angestrebten Nachverdichtung der bestehenden Innenbereichsfläche folgt die Planung dem Grundsatz eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden im Sinne des Baugesetzbuchs (§ 1a).
Zum Verfahren: Im Anschluss an die Bürgeranhörung, wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dem zuständigen Fachausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach diesem Beschluss wird die Planung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Abschließend kann durch den Rat der Stadt Monheim am Rhein der Satzungsbeschluss für den vorliegenden Plan gefasst werden.
Historisch gewachsenes Mischgebiet in Richtung Rhein
Das zweite Thema der Bürgeranhörung am Mittwochabend ist die geplante Abrundungssatzung „Blee“, mit der die am Rande der Stadt gelegenen Flächen künftig als Siedlungsbereich behandelt werden. Die rheinseitig gelegenen Flächen vom Reiterhof „Gut Blee“ bis zur Rheinuferstraße 16 stellen ein historisch gewachsenes Mischgebiet mit landwirtschaftlicher, wohnlicher und gewerblicher Nutzung dar, das bislang jedoch vom eigentlichen Siedlungsraum getrennt liegt. Die hier bereits bebauten Flächen sollen mit der neuen Abrundungssatzung nun auch rechtlich in den bestehenden Siedlungskörper einbezogen werden. (ts)