In ihren Oktober-Sitzungen haben die Ratsmitglieder in Langenfeld und Monheim am Rhein – räumlich getrennt doch in der Sache vereint – den Abschluss einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschlossen, mit der die derzeit praktizierte gute Zusammenarbeit im Bereich der Notrufabfrage im Interesse der Bevölkerungen beider Städte künftig weiter optimiert und daneben auch formalrechtlich den geltenden Anforderungen angepasst werden soll.
Konkret geht es darum, die Langenfelder Feuer- und Rettungswache auch mit finanzieller Monheimer Beteiligung unter Einsatz neuer Technik und mit personeller Aufstockung dazu in die Lage zu versetzen, die dort eingehenden Notrufe aus dem Monheimer Stadtgebiet künftig nicht nur direkt anzunehmen, sondern im gleichen Zuge auch schon den Einsatz der Monheimer Rettungskräfte auslösen zu können. Bislang wurden die Notrufe in Langenfeld zunächst nur aufgenommen und dann umgehend an die Monheimer Wache zur weiteren Einsatzplanung abgegeben.
Monheims Bürgermeister Daniel Zimmermann sieht im angestrebten Ausbau der interkommunalen Kooperation mit den Langenfelder Nachbarn vor allem Zeitvorteile: „Wir gehen davon aus, dass mit Abschluss der Vereinbarung ein deutlich verbesserter Ablauf des Rettungsgeschehens bei uns im Stadtgebiet verbunden wäre, und mit dem Wegfall der derzeit notwendigen Weiterleitung der Alarmierungen Zeitvorteile in einer Größenordnung von bis zu einer Minute geschaffen würden. Das können am Ende entscheidende und sogar lebensrettende Sekunden sein.“
Unterschiedliche Rechtsauffassungen
Eine solch schnelle Lösung im Interesse der Menschen wäre mit der vom Kreis in Kooperation mit der Stadt Mettmann betriebenen provisorischen Kreisleitstelle in Ermangelung von Erweiterungsmöglichkeiten am heutigen Standort definitiv nicht möglich. „Wir sind daher bereit, vor Ort mehr Geld für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu investieren“, erläutert Zimmermann. Trotzdem hat der Landrat als staatliche untere Verwaltungsbehörde nunmehr im Benehmen mit dem Kreisausschuss entschieden, die erforderliche Genehmigung für die angestrebte Monheim-Langenfelder Vereinbarung nicht zu erteilen, da aus seiner Sicht die kommunale Zusammenarbeit im Aufgabenbereich der Notrufabfrage aus gesetzlichen Gründen angeblich nicht zulässig ist. „Wir vertreten hier jedoch eine völlig andere Rechtsauffassung. Zudem hat der Kreisdirektor erst vor gut zwei Jahren die Zusammenlegung des gesamten Rettungsdienstes zweier Gemeinden im Nordkreis genehmigt. Warum also soll das dann allein für die Aufschaltung nicht gelten?“, fragt sich nicht nur Bürgermeister Daniel Zimmermann. Monheims Verwaltungschef betont zugleich sein ausdrückliches Bedauern darüber, dass es offenkundig nicht gelungen ist, den Landrat von der hier beabsichtigten gemeinsamen und guten Sache zu überzeugen. „Ich finde es vor allem sehr schade, dass die Versagung zur Herstellung rechtmäßiger Zustände absolut nichts beiträgt, sondern eher das Gegenteil bewirkt. Aus diesem Grunde haben wir jetzt gemeinsam mit der Stadt Langenfeld auch Klage erhoben und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir auf diesem Weg und nach juristischer Klärung doch noch zum Abschluss der von uns aus guten Gründen angestrebten Vereinbarung gelangen werden.“ (ts)