„Der Kommunalsoli, in Kraft getreten am 1. Januar 2014 als ‚Zweites Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes‘ und damit Bestandteil des ‚Gesetzes zur Unterstützung der kommunalen Haushalskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen‘, muss außer Kraft gesetzt werden, da er den finanziellen Ruin für viele Kommunen NRWs bedeutet“ – meint auch der Kreuztaler Student Julian Erik Siebel und initiierte für diese Außerkraftsetzung im letzten Herbst eine Online-Petition.
Auch Siebel sieht in dem Gesetz keine Solidaritäts-, sondern vielmehr eine ebenso unsinnige wie ungerechte Zwangsabgabe. Sein Appell: „Ich rufe die Bürger NRWs auf: Helft mir, helft Euch und unseren Kommunen, dass diese Ungerechtigkeit abgewendet wird. Es muss eine andere Lösung gefunden werden. Aber sie darf nicht auf dem Rücken der Kommunen und Bürger lasten, die solide wirtschaften und dafür bereits große Opfer gebracht haben!“
Am Donnerstag, 23. Januar, hatten bereits über 14.400 Menschen diese Petition gezeichnet. Bis Montag, 27. Januar, ist das auch noch weiterhin möglich. „Ich hatte immer von 15.000 Unterstützern geträumt“, berichtet Siebel, der auf www.openpetition.de die Messlatte mit 20.000 Stimmen sogar noch höher gelegt hat. Von direkter Relevanz ist diese selbst gesetzte Marke jedoch nicht. „Es geht nur darum, möglichst eindrucksvoll zu untermauern, dass man nicht allein mit seiner Meinung dasteht. Theoretisch kann man ja auch als Einzelbürger eine Petition einreichen“, erläutert der Student.
Am Mittwoch, 29. Januar, wird Siebel die Petition im Düsseldorfer Landtag um 13.30 Uhr an die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Rita Klöpper, übergeben. Dabei wird der Initiator neben dem Bürgermeister der Gemeinde Burbach, Christoph Ewers, und dem Straelener Stadtkämmerer, Hubert Schoofs, auch von Monheims Stadtkämmerin, Sabine Noll, begleitet werden. Der Petitionsausschuss hat dann in den nächsten Monaten darüber zu befinden, ob die vielen tausend Bürger-Stimmen das Thema wieder zurück in das Plenum des Landtags bringen.
Das Petitionsrecht – ein bürgerliches Grundrecht
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des deutschen Grundgesetzes als bürgerliches Grundrecht fest verankert. Dort heißt es: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
Auch die Stadt Monheim am Rhein unterstützt Julian Erik Siebel seit November mit Bekanntmachungen im städtischen Newsletter und durch Verlinkung zu der von ihm auf den Weg gebrachten Online-Petition über die eigene Homepage. Das Bekenntnis von Bürgermeister Daniel Zimmermann fällt eindeutig aus: „Auch wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Monheimerinnen und Monheimer diese Petition im Internet unterzeichnen würden.“
Der Landtag hatte am 27. November die Einführung der sogenannten Solidaritätsumlage beschlossen. Sie wird allein die Stadt Monheim am Rhein nach heutigen Schätzungen in den kommenden neun Jahren 240 Millionen Euro kosten – zusätzlich zu den bereits in noch viel größerer Höhe geleisteten Steuern, Abgaben und Umlagen an den Kreis, das Land und den Bund. Gemeinsam mit den 58 weiteren Geberkommunen und, wegen der besonderen Betroffenheit als Hauptzahler, auch noch mit einer zusätzlichen Einzelklage wird die Stadt daher juristisch gegen das bereits einmal nachjustierte Gesetz vorgehen – und rechnet sich dabei sehr gute Chancen aus.
Von seinem bürgerlichen Recht Gebrauch machen kann man <link https: www.openpetition.de petition online ausserkraftsetzung-des-kommunalsoli>hier.