Optimierte Stadtplanung rund um die Marienburg

Bürgerschaftsanhörung findet am 14. Oktober ab 18 Uhr im Ratssaal statt

Über eine optimierte Planung rund um die Marienburg (rot eingegrenzter Bereich) wird am 14. Oktober im Rahmen einer Bürgerschaftsanhörung informiert. Foto: Stadt Monheim am Rhein

Wie kann die städtebauliche Entwicklung rund um die Marienburg optimiert werden? Darüber informiert die Stadtplanung im Rahmen einer Bürgerschaftsanhörung (Bebauungsplan 163M „Südlich Hofstraße“) am Donnerstag, 14. Oktober. Beginn im Ratssaal ist um 18 Uhr. Die Konzeption kann ab 17.30 Uhr eingesehen werden.

Hintergrund: Die gesamte Anlage des Marienburgparks, der Marienburg und des dazu gehörigen Großen Hofes besitzt eine hohe geschichtliche und kulturelle Bedeutung innerhalb des Monheimer Stadtgebietes. Die denkmalgeschützte Marienburg, die in den Jahren 1879-1880 errichtet wurde, wird seit 2011 vorwiegend als Tagungs- und Konferenzzentrum genutzt.

So konnte sich eine Nutzung etablieren, die sich auch unter Berücksichtigung der Denkmalbelange zu einer tragfähigen Gestaltung für das Gebäude erwiesen hat. Im Rahmen der Umnutzung des Gebäudes für Tagungen und Konferenzen sowie Seminare wurde die Marienburgrevitalisiert und konnte so auch stärker in die öffentliche Wahrnehmung treten. Seit mehreren Jahren finden zudem Hochzeiten in der Marienburg statt. Durch die Realisierung des Gästehauses wurde der Eventstandort gefestigt.

Um die gesamte denkmalgeschützte Anlage in ihrer Struktur und Funktion weiterhin erhalten und sichern zu können, muss eine sinnvoll und nachhaltige Erweiterung der derzeitigen Nutzung unter Einbeziehung des Umfeldes zugelassen werden. Der Bebauungsplan soll somit die vorhandenen Nutzungen planungsrechtlich sichern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Nutzung auch in Teilen des Großen Hofs schaffen.

Durch die Aufstellung eines neuen, großräumigeren Bebauungsplans bietet sich die Möglichkeit, das Areal um die Marienburg integriert zu planen. Die Marienburg, der Große Hof und der Parkplatz können so im Zusammenhang mit der angrenzenden Wohnbebauung betrachtet werden. Die bisher unbeplante Wohnbebauung südlich der Hofstraße kann durch die Festsetzungen des Bebauungsplans gegliedert und städtebaulich geordnet werden. Gleichzeitig wird den Eigentümerinnen und Eigentümern die Möglichkeit der Baugestaltung der Grundstücke nach modernen Maßstäben ermöglicht. Durch die Entwicklung der Nutzung ergibt sich für die Stadt Monheim am Rhein die Chance, den bedeutenden Standort der Marienburg im Einklang mit der allgemeinen Wohnnutzung im Umfeld zu festigen und weiter zu entwickeln.

Das soll in der Bürgerschaftsanhörung erläutert werden. Der Zugang zum Ratssaal ist allen Personen möglich, die entweder vollständig geimpft, vollständig genesen oder negativ getestet sind. Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Im Gebäude besteht bis zum Sitzplatz Maskenpflicht. (nj)

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