Wirtschaftsministerium macht Ausnahme / Fünf Stunden Verkauf sind erlaubt
Eine Ausnahme von der Ausnahme macht am Pfingstsonntag, 11. Mai, das Ladenöffnungsgesetz. Normalerweise wäre an diesem Feiertag nicht die übliche Sonntagsöffnung erlaubt, die Geschäfte müssten geschlossen bleiben. Da auf den 11. Mai aber auch der Muttertag fällt, gilt ausnahmsweise doch die Sonntagsregelung – so verfügt vom Landeswirtschaftsministerium.
Demnach dürfen an beiden Pfingsttagen alle Verkaufsstellen, deren Angebot überwiegend aus den Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht, für fünf Stunden geöffnet werden.
• Weitere Auskünfte beim Ordnungsbüro im Rathaus, Telefon (02173) 951-326.