Krankheitsbedingt können alle Angelegenheiten rund um das Thema Schwerbehinderung derzeit nicht im Rathaus bearbeitet werden. Betroffene, die etwa einen Schwerbehinderten-Ausweis oder Berechtigungsscheine für den Behindertenfahrdienst beantragen möchten, können sich direkt an das Amt für Behinderung des Kreises Mettmann in Mettmann, Schwarzbachstraße 10, Verwaltungsgebäude 5, wenden.
Das Amt ist dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr geöffnet. Donnerstags ist von 7.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 17.30 Uhr geöffnet. Per Telefon erreichbar ist das Amt unter 02104 99-3410 oder per E-Mail an schwerbehindertenrecht@kreis-mettmann.de . (pm)