Stadt und Privatinvestor Hüttenbügel einigen sich

Verträgliche Weiterentwicklung des Einkaufsstandorts Sandstraße / Stopp der städtebaulichen Überplanung

Blick über das REWE-Areal an der Sandstraße. Mit einer zwischen Stadt und privatem Investor abgestimmten Nutzung soll es hier auch in den nächsten Jahren als Einkaufsstandort weitergegen. Foto: Tim Kögler

In gemeinsamen Gesprächen haben Bürgermeister Daniel Zimmermann und Dennis Alexander Hüttenbügel, Geschäftsführer der Düsseldorfer Hüttenbügel Immobilien GmbH, Hüttenbügel GmbH & Co. KG und Hüttenbügel Verwaltungs-GmbH Einigung über die künftig verstärkt gemeinsam miteinander abgestimmte Entwicklung des Einkaufsstandorts Sandstraße 81–83 erzielt.

Im Jahr 2019 waren die zunächst sehr stark auseinanderlaufenden Interessen deutlich geworden und hatten für öffentlich bekundete Missstimmung auf beiden Seiten gesorgt. Hüttenbügel hatte neben der nötigen Modernisierung des auf seinem Gelände bestehenden Rewe-Marktes auch einen Drogeriemarkt auf dem Areal des heutigen Getränkemarktes ansiedeln wollen. Das kollidierte jedoch mit den bereits fortgeschrittenen Plänen der Stadt, die zur Aufwertung und Stärkung der neuen Holzwegpassage, dem ehemaligen Baumberger Einkaufszentrum, ebenfalls einen Drogeriemarkt im nördlichen Bereich der Passage ansiedeln möchte.

Zum Schutz der städtischen Interessen wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes 75B, mit dem Areal zwischen Sandstraße und der Straße Am Sportplatz, am 5. September 2019 im Rat beschlossen. Erklärtes Ziel war dabei die Steuerung des Einzelhandelsstandorts an der Sandstraße und damit vor allem auch die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der übrigen Baumberger Einzelhandelsstandorte. Am 19. März 2020 erfolgte im Rat zudem die Veränderungssperre. Dennis Hüttenbügel wehrte sich juristisch gegen die Einschränkungen für seinen Einzelhandelsstandort. Die Fronten schienen zunehmend verhärtet.

Aufeinander zugegangen

Nun ist man in mehreren Gesprächen aufeinander zugegangen. Im Ergebnis ist gerade eine schriftliche Vereinbarung zwischen beiden Parteien in Vorbereitung, durch die dem privaten Investor künftig Planungssicherheit gegeben wird, die im Interesse der Stadt aber eben auch die Ansiedlung eines Drogeriemarktes ausschließt. Wichtige Botschaft für alle anliegenden Anwohnerinnen und Anwohner: Die Einkaufsmöglichkeit an der Sandstraße bleibt bestehen, der Gesamtstandort wird attraktiver und zukunftssicherer gemacht. Bürgermeister Daniel Zimmermann: „Beide Seiten sind kompromissbereit und konstruktiv aufeinander zugegangen.“

Im Vorgriff auf diese schriftliche Vereinbarung, die in den nächsten zwei Wochen unterschriftsreif vorliegen soll, will die Stadt bereits jetzt die Voraussetzungen für ihren Teil der Vereinbarung schaffen. Zimmermann: „Im kommenden Planungsausschuss am 27. August, und dann am 9. September natürlich auch im Stadtrat, werden wir unseren Teil des Vereinbarung erfüllen, indem die Stadt das Bebauungsplanverfahren für diesen Standort beendet und das Grundstück von Herrn Hüttenbügel auch wieder aus der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und Vorkaufsrechtssatzung ausgeklammert wird. Herr Hüttenbügel wiederum wird eine zweite Ansiedlung neben dem Rewe-Markt schaffen, die er inhaltlich mit der Stadt abstimmt – ein Drogeriemarkt wird das ausdrücklich nicht sein.“

Im Untergeschoss des heutigen Rewe-Marktes soll, anders als früher, kein Einzelhandel mehr stattfinden, sondern ausschließlich nicht störendes Gewerbe oder Nebenflächen wie Lager eingerichtet werden. Anstelle des bisherigen Getränkemarkts kann künftig ein anderes Einzelhandelssortiment angesiedelt werden. Die Stadt wird Hüttenbügel bei der Suche nach einem geeigneten Mieter unterstützen. Die letzte Entscheidung liegt dann beim privaten Investor. (ts)

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