Versteigerung von Fundsachen der Stadt Monheim am Rhein


Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 980 Abs. 1 BGB

Bei den nachstehend aufgeführten Fundgegenständen ist die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen und die Finder haben darauf verzichtet, Eigentum an diesen Gegenständen zu erwerben.

Die Verlierer werden daher aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung ihre Rechte an den Fundgegenständen beim Bürgermeister der Stadt Monheim am Rhein – Bürgerbüro –, Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein, anzumelden.


Nach Fristablauf werden die Fundgegenstände öffentlich versteigert:

1 Feinwaage

7 Taschen/Rucksäcke

1 Pokal

4 Schirme

4 Uhren

13 Brillen

1 Teppich

8 Handys

1 Diabetiker-Etui

1 Fahrradsattel

3 Schmuckstücke

6 Kleidungsstücke

9 Gartenstühle

1 Gartenbank

1 Autoreifen

1 Fotoapparat

9 CDs

1 Motorradhelm

1 Kinderwagen

1 Sackkarre

87 Fahrräder


Der Bürgermeister

Im Auftrag

Pankonin

Neue Nachrichten

Bürgermeister und Kämmerei präsentieren Monheims Plan für den Gang durch fünf magerere Jahre: Neben dem Haushaltsplan für 2025 wurde ein Sparkonzept entwickelt, das weit in die…

mehr

Stadt Monheim am Rhein investiert 22,8 Millionen Euro in 15 Tennisplätze und drei Fußballplätze

mehr

Am 9. und 10. November verwandelt sich die Monheimer Innenstadt in einen der größten Kreativ- und Streetfood-Märkte in NRW

mehr
Öffnungs-zeiten Telefon Kontakt-formular Mitmach-Portal Monheim-Pass
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Mo: 09.00 bis 19.00 Uhr
Di: 09.00 bis 19.00 Uhr
Mi: 09.00 bis 19.00 Uhr
Do: 09.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 09.00 bis 19.00 Uhr
Sa: 09.00 bis 16.00 Uhr


Hier gibt's die kürzesten Wartezeiten!
schließen
Stadtverwaltung & Bürgerbüro:
02173 951-0
Telefonisch erreichen Sie uns zu
folgenden Zeiten:
Mo: 08.00 bis 16.30 Uhr
Di: 08.00 bis 16.30 Uhr
Mi: 08.00 bis 16.30 Uhr
Do: 08.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 08.00 bis 12.30 Uhr
schließen
schließen
Mit der Online-Terminvergabe haben Sie die Möglichkeit, längere Wartezeiten zu vermeiden.


Ihr Termin im Bürgerbüro
schließen
Nach oben