Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 980 Abs. 1 BGB
Bei den nachstehend aufgeführten Fundgegenständen ist die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen und die Finder haben darauf verzichtet, Eigentum an diesen Gegenständen zu erwerben.
Die Verlierer werden daher aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung ihre Rechte an den Fundgegenständen beim Bürgermeister der Stadt Monheim am Rhein – Bürgerbüro –, Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein, anzumelden.
Nach Fristablauf werden die Fundgegenstände öffentlich versteigert:
1 Feinwaage
7 Taschen/Rucksäcke
1 Pokal
4 Schirme
4 Uhren
13 Brillen
1 Teppich
8 Handys
1 Diabetiker-Etui
1 Fahrradsattel
3 Schmuckstücke
6 Kleidungsstücke
9 Gartenstühle
1 Gartenbank
1 Autoreifen
1 Fotoapparat
9 CDs
1 Motorradhelm
1 Kinderwagen
1 Sackkarre
87 Fahrräder
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Pankonin