Die Stadt Monheim am Rhein ist als Gesellschafterin unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen in den Bereichen Ver- und Entsorgung, Verkehr, Stadtentwicklung sowie Kultur und Freizeit beteiligt.
Mit ihren Dienstleistungen erbringen die Unternehmen einen wichtigen kommunalen Beitrag. Die Stadt definiert die Aufgaben der Unternehmen, formuliert die damit verbundenen Ziele und stellt die notwendigen finanziellen Mittel bereit. Den Geschäftsführungen obliegt es, ihre Unternehmen in eigener Verantwortung so zu führen, dass die Ziele der Stadt erreicht werden. Das Zusammenwirken ist in der Beteiligungsrichtlinie der Stadt Monheim am Rhein als Bestandteil des Ortsrechts definiert.
Die Tochter- und Untergesellschaften der Stadt Monheim am Rhein