Raum 113
Abteilungsleiter
Öffentlichkeitsarbeit
und Bürgerschaftsbeteiligung
Pressesprecher
Das Team der städtischen Öffentlichkeitsarbeit versorgt Medien, Bürgerinnen und Bürger mit aktuellen Nachrichten, versendet sie auf Wunsch auch mehrmals täglich über einen Newsletter und betreut die Auftritte der Stadt in den Sozialen Medien.
Alle Ansprechpartner finden Sie hier auf der Seite. Allgemeine Presseanfragen werden gern auch per E-Mail beantwortet: redaktion@monheim.de
Die Verwendung des Logos der Stadtverwaltung mit Gans und Gänseliesel ist ausschließlich der Verwaltung der Stadt Monheim am Rhein vorbehalten. Ähnliches gilt für das Wappen der Stadt Monheim am Rhein, dessen Verwendung allein Vereinen und Instituitionen nach vorheriger Genehmigung durch die Stadt gestattet ist.
Um das visuelle Erscheinungsbild der Stadtverwaltung zu professionalisieren, wurde 2016 ein Corporate Design eingeführt. Dabei haben sich die beiden in ein frisches Design getauchten Traditionsfiguren Gans und Gänseliesel zu noch größeren Sympathieträgern entwickelt, als sie es ohnehin zuvor schon waren – mittlerweile sind sie auch beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Da die Stadt genauso wie jeder andere Service-Dienstleister oder Produkt-Hersteller nur das mit ihrem Logo auszeichnen kann, was auch wirklich von ihr kommt, ist die Freigabe des kompletten Logos und des Stadtwappens nicht möglich.
Für Organisationen und Privatpersonen, die auch außerhalb der Stadtverwaltung ihre Verbundenheit zur Stadt zeigen wollen und dabei möglichst nah am Original bleiben möchten, wurde das Gänseliesel-Label entwickelt. Über dessen Verwendung freuen wir uns. Gestalterisch vom Stadtlogo deutlich abweichende Darstellungen von Gans und Gänseliesel sind selbstverständlich unproblematisch.
Die Stadt Monheim am Rhein hat sich zu einer starken Marke entwickelt – mit dem Stadtlogo als prägendem Markenzeichen. Doch zum Auftritt der Gesamtmarke Stadt Monheim am Rhein gehört noch viel mehr. Unter anderem zählen dazu auch die Logos und Styleguides der städtischen Einrichtungen, der städtischen Tochtergesellschaften sowie Einzelmarken wie die Monheimer Lokalhelden, Monheim Mitte und die Altstadt. Sie vereinen Formen, Farben und ein gemeinsamer Sprachstil sowie zahlreiche Gestaltungsrichtlinien. All das gibt es gebündelt im Design- und Markenportal der Stadt Monheim am Rhein unter design.monheim.de/oeffentlich. Agenturen sowie weitere Dienstleistende für die Stadt können sich ergänzend zum Überblick auch einen Arbeitszugang mit zahlreichen Downloadmöglichkeiten für das Portal beantragen.
Die Identifikation mit Gans und Gänseliesel, den städtischen Zielen und Werten sowie der Stadt insgesamt ist hoch. Oft ist die Stadtverwaltung deshalb darum gebeten worden, das Wappen, das Stadtlogo oder einzelne Elemente daraus zur Nutzung in Vereinslogos und -farben freizugeben. Da die Stadt jedoch genauso wie jeder andere Service-Dienstleister oder Produkt-Hersteller nur das mit ihrem Logo auszeichnen kann, was auch wirklich von ihr kommt, ist diese Freigabe bisher nicht möglich gewesen.
Mit dem Gänseliesel-Label können Monheimer Einrichtungen, Vereine und Privatpersonen ihre Verbundenheit zusammen mit ihren eigenen Markenzeichen zeigen – in vielen verschiedenen Farben und immer in Verbindung mit dem positiven Bekenntnis: Mein Monheim am Rhein!
Mit dem Gänseliesel-Label in Regenbogenfarben können Einrichtungen, Vereine und Privatpersonenein Zeichen gegen Ausgrenzung setzen. In Monheim am Rhein wird Vielfalt wertgeschätzt, Teilhabe für alle aktiv ermöglicht und niemand ausgegrenzt. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund, Angehörige der LGBTQ sowie Seniorinnen und Senioren im Hinblick auf die Gestaltung des demographischen Wandels.
Die Einhaltung von Markenrechten funktioniert nicht ohne klare Regeln. Welche Varianten genutzt werden können, wie die Kombination aussehen könnte und was nicht geht, erläutert der Styleguide.
Für Fragen steht das Team der städtischen Öffentlichkeitsarbeit gern zur Verfügung.
Alle Vorlagen zum Download
Allle Vorlagen in Regenbogen-Farben zum Download
Bitte beachten Sie, dass jede Kombination mit dem Gänseliesel-Label freigegeben werden muss. Entwürfe werden per E-Mail an redaktion@monheim.de entgegen genommen.
Auf den kleinen und großen digitalen Stadtdisplays, die an verschiedenen Orten im Stadtgebiet stehen, publizieren die Stadt und ihre Tochtergesellschaften aktuelle Informationen und Termine.
Darüber hinaus bietet die Stadt auch Monheimer Vereinen, Einrichtungen und Institutionen an weithin sichtbarer Stelle die Möglichkeit, auf eigene, gemeinnützige Veranstaltungen hinzuweisen, die öffentlich zugänglich und von einem erwartbar großen öffentlichen Interesse sind.
Welche Kriterien Veranstaltungen und Veranstaltungsplakate erfüllen müssen, listet ein Merkblatt auf.
Bitte beachten Sie, dass Rückfragen und Einsendungen ausschließlich per E-Mail an stadtdisplays@monheim.de bearbeitet werden können.
Wenn die Stadt Monheim am Rhein eine Maßnahme fördert, müssen Publikationen wie Flyer, Plakate, Webseiten, Filme, Broschüren, Dokumentationen oder Roll-Ups auf die Förderung hinweisen. Für den Hinweis auf die Förderung steht ein Logo-Abbinder inklusive Textzusätze zur Verfügung. Der Abbinder wird auf Anfrage per E-Mail an redaktion@monheim.de von der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerschaftsbeteiligung zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass Publikationen, die den Abbinder verwenden oder textlich auf die Förderung hinweisen, vor der Veröffentlichung freigegeben werden müssen. Entwürfe werden per E-Mail an redaktion@monheim.de entgegen genommen.
Für Dreharbeiten oder Filmaufnahmen innerhalb städtischer Gebäude und Einrichtungen, wie zum Beispiel Rathaus, Bildungs- und Kulturzentrum, Musikschule, Ulla-Hahn-Haus, Kindertageseinrichtungen und Schulen ist stets eine Drehgenehmigung erforderlich. Dasselbe gilt für Dreharbeiten oder Filmaufnahmen, bei denen von außen in städtische Gebäude und Einrichtungen, zum Beispiel durch Fensterscheiben hindurch, hineingefilmt wird. Für planbare Dreharbeiten und Filmaufnahmen auf öffentlichen Grünflächen, Verkehrsflächen wie Fußgängerzonen, Gehwegen, Straßen oder Plätzen ist grundsätzlich ebenfalls eine Drehgenehmigung erforderlich. Dies gilt jedoch nicht für Dreharbeiten ohne Aufbauten im Freien, bei denen keinerlei Behinderungen oder Störungen verursacht werden. Ohne Vorliegen einer erforderlichen Drehgenehmigung sind Filmaufnahmen unzulässig.
Die Drehgenehmigung für Filmaufnahmen in städtischen Gebäuden und Einrichtungen sowie in städtische Gebäude und Einrichtungen ist vor Drehbeginn bei der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerschaftsbeteiligung unter der E-Mail-Adresse redaktion@monheim.de unter Angabe folgender Informationen zu beantragen:
Wenn die Dreharbeiten Auswirkungen auf den Verkehr haben, muss zusätzlich eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde vorliegen.
Für den Einsatz von Kamera-Drohnen gilt die Drohnen-Verordnung des Bundes. Zuständige Landesluftfahrtbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf.
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