Raum 222
Der Bebauungsplan regelt rechtsverbindlich, wie ein Grundstück bebaut oder genutzt werden darf. Die Bebauungsplanung ist Bestandteil der sogenannten verbindlichen Bauleitplanung. Die Bebauungsplanung umfasst alle Planungsschritte und Aufgaben, die zur Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich sind. Verbindliche Vorgabe für die Bauleitplanung sind die Aussagen des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans (Entwicklungsgebot).
Auskünfte, ob ein Grundstück innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegt, gibt es bei der Stadtplanung. Interessierte können Bebauungspläne einsehen und sich über die Inhalte eines Bebauungsplans aufklären lassen, zum Beispiel bei Fragen zur Gestaltung einer möglichen Bebauung. Die Bebauungspläne können auch im Internet abgerufen werden.
Die einzelnen Schritte zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sind mit denen der Flächennutzungsplanaufstellung weitgehend identisch. Eine Genehmigungspflicht für Bebauungspläne durch die Genehmigungsbehörde entfällt jedoch.
Im Rahmen der Stadtplanung sind Anregungen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger besonders wichtig. Bei der Aufstellung und der Änderung des Flächennutzungsplanes oder von Bebauungsplänen ist die Beteiligung sogar rechtlich vorgeschrieben. In der ersten Stufe wird möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele, Zwecke, Alternativen und Auswirkungen der Planung öffentlich berichtet. Dabei erhält die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung – in der Regel im Rahmen einer Versammlung vor Ort (Bürgerschaftsbeteiligung). In der zweiten Stufe werden die Entwürfe der Flächennutzungs- oder Bebauungspläne mit einer dazugehörigen Begründung für einen Monat öffentlich ausgelegt - das heißt, die Pläne hängen im Planungsamt zur Ansicht aus. Es können dann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Anregungen („Stellungnahmen“) zu den Plänen vorgebracht werden.
Aktuell veröffentlichte Bebauungspläne
Der Rat beschließt den Bebauungsplan als Satzung. Die Rechtskraft erhält der Plan mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Monheim am Rhein.
Raum 222
Rathausplatz 6 (Nebeneingang)
40789 Monheim am Rhein
montags 8.30 bis 12 Uhr
donnerstags 13 bis 17.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Über unser Geoinformationssystem (GIS) gelangen Sie zu den rechtskräftigen Bebauuungsplänen. Direkt dorthin geht es hier.