Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren hilft, wenn ein Jugendlicher zwischen 14 und 17 Jahren oder ein Heranwachsender zwischen 18 bis 20 Jahren eine Straftat begangen hat.

Die Fachkräfte beraten und begleiten Jugendliche, ihre Eltern und Heranwachsende während des gesamten Strafverfahrens – also vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. Sie sind weder Verteidiger noch vertreten sie die Interessen des Staatsanwaltes. Sie haben die Aufgabe, das Gericht über die Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des jungen Menschen zu informieren.

Die Maßnahmen des Jugendrichters sollen vorrangig erzieherisch auf den weiteren Lebensweg des jungen Menschen wirken. Im Rahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren werden dem Gericht entsprechende erzieherische Maßnahmen vorgeschlagen. Auch im Diversionsverfahren – einem Strafverfahren, das nicht vor dem Jugendgericht verhandelt wird – werden die Fachkräfte beteiligt.

Jugendhilfe im Strafverfahren

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