Die nachfolgende Eröffnungsbilanz der Stadt Monheim am Rhein wurde zum Bilanzstichtag 1. Januar 2007 im Dezember 2008 aufgestellt.
Die Aufstellung erfolgte unter Anwendung des § 92 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie den Sonderbestimmungen der §§ 53 ff. Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) im Rahmen einer ordnungsgemäßen Inventur.
Eröffnungsbilanz komplett
Eröffnungsbilanz Einzeldarstellung
Eröffnungsbilanz ausführlich mit Konten