Ermäßigung

Familien mit geringen finanziellen Möglichkeiten können ermäßigt an den Angeboten des Ulla-Hahn-Hauses teilnehmen. 

Gemäß der Entgeltordnung des Ulla-Hahn-Haus gilt: 

  • Wer von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit ist, hat Anspruch auf eine Ermäßigung des Entgelts von 80 Prozent.
  • Wer Wohngeld bezieht, hat Anspruch auf eine Ermäßigung des Entgelts von 50 Prozent.
  • Wer eine Ehrenamtskarte NRW besitzt, hat Anspruch auf eine Ermäßigung des Entgelts von 25 Prozent.

Ermäßigungsberechtige können direkt mit dem Ulla-Hahn-Haus Kontakt aufnehmen. Online-Anmeldungen werden dann nachträglich angepasst.

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