Das Ortsrecht ist das vom Rat beschlossene und von der Stadt erlassene Recht aufgrund eigener oder übertragener Zuständigkeit.
Zum Ortsrecht zählen insbesondere Satzungen, Ordnungen und Tarife sowie ordnungsbehördliche Verordnungen. Grundlegende ortsrechtliche Bestimmungen sind in der Hauptsatzung der Stadt Monheim am Rhein festgelegt.
Das Ortsrecht ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung. Deren Möglichkeiten richten sich nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und Vorgaben in weiteren Gesetzen.
Nimmt der Rat Änderungen am Ortsrecht vor, werden diese öffentlich bekanntgemacht.
Ziffer | Titel |
---|---|
20.1 | Hundesteuersatzung |
20.2 | Vergnügungssteuersatzung |
20.3 | Haushaltssatzung |
20.4 | Wettbürosteuersatzung |
Ziffer | Titel |
---|---|
51.1 | Satzung für das Jugendamt der Stadt Monheim am Rhein |
51.3 | Satzung des Jugendparlamentes der Stadt Monheim am Rhein |
51.4 | Wahlordnung für die Wahl zum Jugendparlament der Stadt Monheim am Rhein |
51.5 | Satzung des Zweckverbandes der Erziehungsberatungsstelle Langenfeld (Rhld.) / Monheim am Rhein |
51.6 | Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege |