Raum 2317
Bereichsleiterin Bauwesen
Leistungsfähige Kanalsysteme, sanierte Fahrbahnen und aufregende Spielplätze machen eine Stadt deutlich lebenswerter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Bauwesen kümmern sich unter anderem um Verkehrs- und Grünflächen, Bauverwaltung, Abfallangelegenheiten und das Friedhofs- und Wohnungswesen. In der Abteilung Kanal und Deich geht es um Hochwasserschutz und Abwasseranlagen.
Bei Hochwasser müssen einige Bereiche im Stadtgebiet gesperrt werden. Je nachdem, wie schnell die Pegel in Köln und Düsseldorf steigen, sind vor dem Einbruch der Dunkelheit oder vor dem Wochenende auch frühere Sperrungen möglich.
Telefon 0221 19429
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In Nordrhein-Westfalen wurden für alle Gebiete, in denen Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet.
Ziel ist es, über bestehende Gefahren zu informieren, Maßnahmen zu erfassen und interkommunal abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, die Infrastruktur und das Eigentum zu verringern und Gefahren zu begegnen.
Grundlage hierfür ist die Richtlinie zum Hochwasserrisiko-Management (Richtlinie 2007/60/EG, HWRM-RL) von 2007. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen.
Federführend bei der Erstellung eines Hochwasserrisiko-Managementplanes ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Sie hat für alle Gewässer in Nordrhein-Westfalen, für die ein potentiell signifikantes Hochwasserrisiko besteht, eine Hochwassergefahrenkarten (HWGK) und eine Hochwasserrisikokarten (HWRK) erstellt:
Auf der Internetseite Flussgebiete NRW können die Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten eingesehen werden. Für das Monheimer Stadtgebiet sind die Kartenblätter B077, B079, B080 und B083 maßgebend. Eine Lesehilfe zu den Hochwassergefahren und -risikokarten finden Sie hier.
Wie man den gefürchteten Rückstau von Abwasser im Kanal vermeidet und sich damit vor überfluteten Kellern schützt, erläutert eine Informationsschrift, die der städtische Bereich Bauwesen mit freundlicher Genehmigung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen veröffentlicht hat.
Unter anderem wird dargestellt, wie Abwasserhebeanlagen und Rückstauverschlüsse funktionieren und was bei der Montage und Wartung zu beachten ist.
Wie man den gefürchteten Rückstau von Abwasser im Kanal vermeidet und sich damit vor überfluteten Kellern schützt.
Betreibende von Abwasseranlagen müssen laut Wasserhaushaltsgesetz den Zustand, die Funktionsfähigkeit, die Unterhaltung und den Betrieb ihrer Anlagen sowie Art und Menge des Abwassers und der Abwasserinhaltsstoffe selbst überwachen. Prüfpflichtige sind Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte (anstelle des Grundstückeigentümers, wenn das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist). Nicht aber die Pächter oder Mieter.
Wenn Sie die Planung und Überwachung der Inspektion und Sanierung Ihrer privaten Abwasseranlage nicht ohne fremde Hilfe durchführen können sollten Sie sich an einen zertifizierten Kanalsanierungsberater oder einen zertifizierten Berater Grundstücksentwässerung wenden. Auf Honorarbasis können die Berater die Planung und Überwachung für Sie durchführen.
Die Abwasserleitungen dürfen nur sachkundige Personen prüfen, die auf der landesweiten Liste „Sachkundige für Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse“ aufgeführt sind. Wenn keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind, kostet die Überprüfung der Dichtheit für ein Einfamilienhaus 300 bis 500 Euro.
Bei einem Neubau und bei einer Änderung einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage ist eine Funktionsprüfung sofort nach Fertigstellung durchzuführen. Für bereits bestehende Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzzonen muss die erste Zustands- und Funktionsprüfung, wenn die Anlage vor dem 1. Januar 1965 errichtet worden ist, bis spätestens 31. Dezember 2015 sonst bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen. Nach § 53 Abs. 1e LWG NRW können die auf der Grundlage des vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassenen Satzungen zur Regelung von Fristen fortbestehen. Die Stadt Monheim am Rhein hat bereits im Jahr 2010 beschlossen, dass bei Grundstücken in Wasserschutzzonen und mit abflusslosen Abwassersammelgruben die erste Dichtheitsprüfung bis spätestens zum 31. Dezember 2011 erfolgen musste. Die Zustands- und Funktionsprüfung ist höchstens in Abständen von 30 Jahren (nach SüwVO Abw) zu wiederholen.
Optische Inspektion (KA)
Bei der optischen Inspektion, auch Kanalfernsehuntersuchung genannt, wird mit einer Videokamera der Zustand der Abwasserleitungen aufgezeichnet. Da Abwasserleitungen zur Grundstücksentwässerung kleine Durchmesser, viele Krümmer und Abzweige haben und häufig schlecht zugänglich sind, kommen hier besonders kleine, fahrbare Spezialkameras oder Schiebekameras zum Einsatz. Aus dem aufgezeichneten Material wird eine Dokumentation erstellt, in welcher die optisch erkennbaren Schäden nach den geltenden Normen vermerkt werden. Diese Dokumentation dient auch als Grundlage für eine eventuelle Sanierungsplanung.
Eine optische Untersuchung eignet sich um den baulichen Zustand des Systems beurteilen zu können. Sie kann die Dichtheit der Abwasserleitungen nicht nachweisen, aber wenn bei der TV-Inspektion keine sichtbaren Schäden und Fremdwassereintritte festgestellt wurden, können diese Leitungen als dicht betrachtet werden.
Bei Neubauten, baulichen Veränderungen oder bei gewerblichem Abwasser, sowie Abwasseranlagen in Wasserschutzgebieten der Schutzzone ll, reicht eine optische Inspektion nicht aus. Es muss eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft durchgeführt werden.
Wasser- und Luftdruckprüfung
Bei der Dichtheitsprüfung mit Wasser können einzelne Leitungsabschnitte oder die gesamte Abwasseranlage einer Druckprüfung unterzogen werden. Dazu werden sie separat mit Absperrelementen verschlossen und mit Wasser befüllt. Jede Leitung muss dann einen vorgeschriebenen Wasserdruck eine bestimmte Zeit lang halten. Gemessen wird also, wie viel Wasser im Leitungssystem „verschwindet“. Unterschreitet diese Wassermenge einen bestimmten Wert, gilt die Dichtheitsprüfung als bestanden. Es sind dann keine weiteren Maßnahmen mehr erforderlich. In gleicher Weise wird bei einer Prüfung mit Luftüber- oder Unterdruck vorgegangen. Bei der Luftdruckprüfung wird der Druckverlust gemessen.
Für Bestandsgebäude besteht auch die Möglichkeit eine sogenannte Füllstandsprüfung durchzuführen. Dabei wird die gesamte private Abwasseranlage am öffentlichen Hauptkanal oder im Revisionsschacht abgesperrt und mit Wasser befüllt. Auch hier wird gemessen, wie viel Wasser durch Undichtigkeiten verschwindet.
Über die Durchführung der Druckprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Tabelle: Vergleich der Prüfbedingungen bei Wasserdruckprüfung
DR1 (Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610):
DR1 steht für die Druckprüfung nach DIN EN 1610 mit Luft oder Wasser. Bei der Druckprüfung mit Wasser werden die Leitungsabschnitte separat mit Absperrelementen verschlossen und mit Wasser befüllt. Jede Leitung muss dann einen vorgeschriebenen Wasserdruck eine bestimmte Zeit lang halten. Gemessen wird also, wie viel Wasser im Leitungssystem „verschwindet“. Unterschreitet diese Wassermenge einen bestimmten Wert, gilt die Dichtheitsprüfung als bestanden. Es sind dann keine weiteren Maßnahmen mehr erforderlich.
Bei der Luftdruckprüfung werden wie bei der Wasserdruckprüfung die Leitungsabschnitte abgesperrt und mit einem Prüfdruck belastet. Der Druckverlust wird in einem festgelegten Zeitraum gemessen und aufgezeichnet. Wenn dieser Verlust einen bestimmten Wert nicht erreicht, ist die Leitung dicht.
Eine Druckprüfung mit Wasser ist einer Druckprüfung mit Luft vorzuziehen.
DR2 (vereinfachte Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1986-30):
Die DR2 stellt geringere Anforderungen, als nach DIN EN 1610 zugelassen und beschrieben sind. Ihre Anwendung ist beschränkt auf häuslichen Abwasserleitungen nach Umbauten oder baulichen Veränderungen oder bei gewerblichen Anlagen nach der Abwasserbehandlungsanlage. Dabei wird die gesamte Abwasseranlage am öffentlichen Hauptkanal oder im Revisionsschacht abgesperrt und an der höchsten Stelle mit Wasser befüllt bis 50 cm über dem Rohrscheitel. Auch hier wird gemessen, wie viel Wasser durch Undichtigkeiten verschwindet und der Verlust aufgezeichnet.
Über die Durchführung der Druckprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt und der Verlauf der Druckkurve in einem Protokoll dokumentiert.
Weitere Informationen zu Abwasseranlagen
Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen Link zum Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Geltende Gesetze und Verordnungen Link zum Innenministerium NRW
Grundstücksentwässerungssatzung
Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen hat einen "Schadenskatalog", eine "Musterprüfbescheinigung" und die Broschüre „Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen“ herausgegeben. Sie informiert vor allem Hausbesitzer über die Pflicht, die Leitungen regelmäßig auf Dichtheit zu kontrollieren. Die Broschüre gibt viele Tipps, wie unzugängliche Rohre untersucht werden können und wer die Prüfung vornehmen kann. Zudem informiert sie über Fristen, Kosten und das weitere Vorgehen bei defekten Rohren. Weitere Informationen auf der Internetseite des Umweltministeriums NRW
Informationen für Grundstücksbesitzer von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
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Sekretariat Bereich Bauwesen
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Abteilungsleiterin Kanal, Deich und Wasserstraßen
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Abwassertechnische Anlagen, Deich
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Abwassertechnische Anlagen
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Informationen über bauliche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen in Gebieten, die durch Hochwasser gefährdet sind, gibt es hier.
Informationen zu Wasserschutzverordnungen und Karten zu Wasserschutzgebieten für Monheim und Baumberg.
Wasserschutzgebietsverordnung
Gewässerschutzkarten