Haus der Chancen, Raum 2.22
Der bestmögliche Schutz Monheimer Kinder und Jugendlicher ist ein zentraler Baustein der pädagogischen Arbeit in Monheim am Rhein. In der Hauptstadt für Kinder soll sich jedes Kind frei von Ängsten entwickeln können.
Mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz sollen Kinder und Jugendliche vor geistiger und körperlicher Überforderung sowie vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz, in Ferienjobs, Praktika, Ausbildung und bei Filmaufnahmen geschützt werden.
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, Kinder unter 13 Jahren arbeiten zu lassen. Für Theaterveranstaltungen, Musikaufführungen und gelegentliche Aufnahmen im Rundfunk, auf Ton- und Bildträgern sowie bei Film- und Fotoaufnahmen können Ausnahmegenehmigungen von Seiten des Bereichs Kinder, Jugend und Familie erteilt werden.
Ausnahmegenehmigung
Für die gestaltende Mitwirkung von Kindern bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Rundfunk, Fernsehen, auf Ton- und Bildträgern sowie Film- und Fotoaufnahmen kann auf Antrag im Einzelfall eine Ausnahmebewilligung vom Beschäftigungsverbot erteilt werden. Die Beschäftigung von Kindern darf nur nach Anhörung und Zustimmung des Bereichs Kinder, Jugend und Familie bewilligt werden.
Für Informationen und einen Termin zur Bearbeitung der Stellungnahme für einen Antrag zur Ausnahmebewilligung gemäß § 6 Abs. 2 JArbSchG ist die Abteilung Kinder- und Jugendförderung zuständig.
„Gemeinsam aktiv für Rechte von Kindern und Jugendlichen“, so lautet der Name des Qualitätssiegels zum Schutz vor grenzüberschreitendem Verhalten und sexualisierter Gewalt der Stadt Monheim am Rhein.
Das Thema wird auch bei Einrichtungen und Vereinen der Kinder- und Jugendarbeit in Monheim am Rhein offen und aktiv angegangen. Dabei werden unter anderem individuelle Risikoanalysen und Verhaltensregeln zur Vermeidung von Grenzverletzungen entwickelt und Beschwerdewege festgehalten.
Am Eingang der zertifizierten Einrichtungen und Vereine wird eine gut sichtbare Plakette installiert. Innerhalb der Einrichtungen gibt es zudem weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten. Das Logo steht für einen aktiven Kinderschutz in Einrichtungen, im ehrenamtlichen Freizeitbereich und als ein Qualitätsmerkmal für das jeweilige Angebot. Eltern und ihre Kind haben damit einen direkten Überblick, ob die besuchte Einrichtung bereits ausgezeichnet wurde.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz dient dem Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen.
Wichtige Themen sind: Gewalt- und Kriminalprävention, Suchtprävention, Gesundheitsförderung und Jugendmedienschutz. Maßnahmen und Projekte des Kinder- und Jugendschutzes werden von der städtischen Kinder- und Jugendförderung initiiert und koordiniert. Die Fachstelle leitet den städtischen Arbeitskreis Kriminalprävention und ist Informations- und Anlaufstelle für alle Fragen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
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Rathausplatz 2 · Anbau Nord 1. OG
Kinder- und Jugendförderung