Raum 037
Buchstaben A–F
Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Familien, die wenig Geld haben. Mit den Leistungen des Bildungspakets können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Angebote in Schule und Freizeit nutzen, die man sich ohne Unterstützung nicht leisten könnte.
Anspruch haben alle Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene bis 25 Jahren, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen.
Was ist im Bildungspaket enthalten?
Wie kann man Leistungen beantragen?
Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe und Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz benötigen keinen separaten Antrag auf Bildung und Teilhabe. Diese Leistungen sind im Antrag zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II und AsylbLG enthalten. Benötigt werden lediglich die Anlagen zum Nachweis der Aktivität.
Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag müssen einen gesonderten Antrag stellen.
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen sich an das Jobcenter wenden.
Informationen des Jobcenters zum Bildungspaket
Um die Leistungsunterbrechung zu vermeiden, müssen Antragsunterlagen und Nachweise rechtzeitig eingereicht werden. Für Schüler, die das 15. Lebensjahr vollenden, muss eine Schulbescheinigung zum Nachweis des Schulbesuches vorgelegt werden.
Um die Anschaffung von Schulmaterialien zu erleichtern, die für den Schulbesuch benötigt werden, erhalten die anspruchsberechtigten Familien für jedes Schulkind einen pauschalen Zuschuss. Schulmaterial können zum Beispiel Hefte und Stifte sein, ausgenommen sind Schulbücher und Tablets.
Der Zuschuss beträgt für ein Schuljahr 154,50 Euro und wird für das gesamte Schuljahr gesplittet ausgezahlt. Die erste pauschale Zahlung in Höhe von 103 Euro erfolgt zu Beginn des Schuljahres im August. Die zweite pauschale Zahlung in Höhe von 51,50 erfolgt zu Beginn des zweiten Halbjahres im Februar.
Die Kosten für Ausflüge in Kindertagesstätten, Tagespflege oder Schulen sowie mehrtägige Schulfahrten werden in voller Höhe übernommen.
Gemeinsam mitessen von Anfang an: Sozialschwächere Kinder dürfen nicht ausgeschlossen werden und sollen den Kontakt zu anderen stärken, indem sie auch beim Mittagessen in der Kindertagesstätte, Tagespflege oder Schule teilnehmen können. Die Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen werden komplett übernommen.
Von Anfang an sollen Kinder am sozialen Leben teilhaben können. Sozialschwächere Kinder dürfen nicht ausgeschlossen werden, sie sollen den sozialen Kontakt zu anderen stärken, in dem auch sie beim Sport, angeleiteten Freizeiten oder bei kulturellen Aktivitäten teilnehmen können. Für Kinder bis 18 Jahre steht zum Beispiel für die Mitgliedschaft im Fußballverein, Musikunterricht oder Pfadfinder ein monatlicher Betrag bis zu 15 Euro zur Verfügung.
Die Schülerbeförderungskosten sind im Monheim-Pass enthalten. Die Kosten werden auf Antrag bei den Bahnen der Stadt Monheim übernommen.
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn alle vergleichbaren schulischen Angebote ausgeschöpft sind oder keine vergleichbaren Angebote bestehen.
Sollte für ein Kind ein Lernförderbedarf bestehen, muss die sogenannte A2-Bescheinigung, bestätigt durch die Schule, vorgelegt werden.
Zur Beantragung von Leistungen aus dem Bildungspaket können Formulare im Internetangebot des Kreises Mettmann abgerufen werden – auch in arabischer, polnischer, russischer und türkischer Sprache.
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Raum 017
Buchstaben G–Z
Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket beantworten die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Eine Liste mit allen Ansprechpersonen gibt es hier.