Gleichstellung

Ziel der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist es, Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes – „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ – durch geeignete Maßnahmen und konkrete Hilfestellungen umzusetzen.

Dazu zählen unter anderem:

  • Die Interessen von Frauen und Mädchen in die kommunale Politik einzubringen
  • Ratsuchenden Frauen und Mädchen konkrete Hilfen anzubieten
  • Informationsmaterial zu erarbeiten und bereitzuhalten
  • Kontakte zu Frauengruppen, Organisationen, Initiativen zu halten und zu vermitteln sowie
  • Veranstaltungen und Aktionen zur Verbesserung der Chancen von Frauen und Mädchen in Gesellschaft und Beruf


Internet-Adressen zum beruflichen Wiedereinstieg

[extern]Beruflicher Wiedereinstieg im Kreis Mettmann – Informationen der Fachstelle Frau und Beruf des Kreis Mettmann

[extern]Wiedereinstieg – Frauen zurück in den Beruf – Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

[extern]Perspektive Wiedereinstieg – Internet-Portal zum Wiedereinstieg in den Beruf des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Gleichstellungsbeauftragte

Regina Konrad
Regina Konrad

Raum 323

Gleichstellungsbeauftragte

Telefon:
02173 951-818
Telefax:
02173 951-25-818
E-Mail:
rkonrad@monheim.de
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