Begrüßungsbesuche
Moki möchte Familien helfen.
Schon von Anfang an.
Das heißt: schon direkt nach der Geburt.
Kinder sollen sich gut entwickeln.
Dafür können Eltern sehr viel tun.
Deshalb wollen wir den Eltern dabei helfen.
In diesen Bereichen gibt es in Monheim am Rhein Unterstützung:
Das macht das Team Moki unter 3 Jahre.
Das Team kümmert sich um Familien mit kleinen Kindern.
Diese kleinen Kinder sind jünger als 3 Jahre.
Das Team unterstützt die Familien.
Sie beantworten zum Beispiel Fragen.
Und organisieren verschiedene Angebote für Eltern und Familien.
Zum Beispiel Kurse zur Geburts-Vorbereitung.
Und Kurse über Erziehung oderGesundheit.
Es gibt zwei Moki-Cafés.
Ein Café ist auf der Heinestraße 6 in Monheim.
Das andere ist auf der Geschwister-Scholl-Straße 57 in Baumberg.
In den Cafés können sich Eltern treffen.
Und es gibt auch Infos und Kurse.
Das Moki-Team beanwortet auch Fragen.
Wird ein Kind in Monheim am Rhein geboren?
Dann gibt es einen Begrüßungs-Besuch.
Dabei kommen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu der Familie.
Und geben ihnen viele Infos.
Wird ein Kind in Monheim am Rhein geboren?
Dann macht die Stadt einen Begrüßungs-Besuch.
Dabei besuchen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Familie.
Sie geben der Familie einen Begrüßungs-Ordner.
In dem Ordner stehen viele wichtige Infos.
Sie geben der Familie auch Gutscheine.
Und einen Brief vom Bürgermeister.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sprechen auch mit der Familie.
Und geben Ihnen viele Infos.
Sie sagen der Familie zum Beispiel:
So kann die Familie Hilfe bekommen.
Manchmal hat eine Familie zum Beispiel nur wenig Geld.
Dann kann die Familie Unterstützung bekommen.
Das Team Moki unter 3 benutzt die Marte-Meo-Methode.
Dabei macht die Familie Videos.
Sie filmen sich mit dem Kind.
Zum Beispiel beim spielen.
Die Videos zeigen sie dann dem Team.
So kann das Team ihnen sagen:
Das Kind kann das schon besonders gut.
Und: So können die Eltern das Kind noch besser unterstützen.
Das Team erzählt allen Eltern von der Methode.
Das machen sie bei den Begrüßungs-Besuchen.
Einen Teil vom Begrüßungs-Ordner kann man sich hier anschauen:
Ist ein Kind im Krankenhaus geboren?
Dann meldet das Krankenhaus Das Kind beim Standesamt an.
Das Krankenhaus gibt dem Standesamt diese Infos:
Dafür braucht das Krankenhaus eine schriftliche Erklärung.
Das heißt:
Die Eltern schreiben auf: So heißt das Kind.
Ist das Kind in Monhem am Rhein geboren?
Dann ist es auch beim Standesamt in Monheim am Rhein angemeldet.
Ist es in einer anderen Stadt geboren?
Dann ist es auch in dieser Stadt angemeldet.
Hat das Standesamt keine Fragen?
Dann können die Eltern die Geburts-Urkunde abholen.
Manchmal sind die Eltern vom Kind nicht verheiratet.
Oder sie sind noch unter 18 Jahre.
Oder sie kommen aus dem Ausland.
Dann braucht das Standesamt noch mehr Infos.
Dafür muss man zum Standesamt hingehen.
Eine Hebamme ist bei einer Haus-Geburt dabei.
Sie macht für die Eltern eine Geburts-Bescheinigung.
Die Eltern müssen die Geburts-Bescheinigung dann zum Standesamt bringen.
Das müssen sie innerhalb einer Woche machen.
Eltern müssen ihr Kind bei der Kranken-Kasse anmelden.
Dafür bekommen sie vom Standesamt eine Bescheinigung.
Diese Bescheinigung müssen die Eltern der Kranken-Kasse geben.
Jede Kranken-Kasse macht das ein bisschen anders.
Die Kranken-Kassen beantworten deshalb alle Fragen.
Möchte eine Familie mit ihrem Kind reisen?
Dann braucht das Kind einen Personal-Ausweis oder einen Reise-Pass.
Die kann man im Bürger-Büro beantragen.
Hier gibt es Infos zum Bürgerbüro von der Stadt Monheim am Rhein
Eltern können ihr Kind auf der Lohn-Steuer-Karte eintragen.
Das können sie beim Finanz-Amt machen.
Das ist die Adresse:
Finanzamt Hilden
Neustraße 60, 40721 Hilden
Telefon: +49 2103 917-0
Manchmal sind Eltern nicht verheiratet.
Dann muss man der Stadt sagen:
Das ist der Vater vom Kind.
Das kann man in Monheim am Rhein beim Bereich Kinder, Jugend und Familie machen.
Das kann man schon vor der Geburt vom Kind machen.
Man darf damit nicht zu lang warten.
Deshalb sollte man das spätestens kurz nach der geburt vom Kind machen.
Das ist der Kontakt:
Haus der Chancen
Friedenauer Straße 17c
E-Mail: jugendamt@monheim.de
Buchstaben A bis K
Janise Kurschildgen
Telefon: +49 2173 951-5131
Buchstaben L bis Z
Anja Thom
Telefon: +49 2173 951-5132
Kurz vor und nach einer Geburt darf eine Mutter nicht arbeiten.
Das nennt man auch Mutter-Schutz.
Die Kranken-Kasse hat dazu viele Infos.
Manche Menschen sind privat versichert.
Dann gibt es Infos beim Bundes-Versicherungs-Amt in Bonn.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat viele Infos:
Manche Eltern möchten ihr Kind selbst betreuen.
Und es selbst erziehen.
Dann können sie Eltern-Zeit beantragen.
Das ist möglich, bis das Kind 3 Jahre alt ist.
Manchmal arbeiten beide Eltern.
Dann können die Eltern selbst entscheiden:
Wer nimmt Eltern-Zeit?
Wie lange nehmen sie Eltern-Zeit?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat viele Infos:
Internet-Seite Bundesministerium
Das Landesministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat auch Infos:
In Deutschland gibt es die Schul-Pflicht.
Das heißt: Alle Kinder und Jugendlichen müssen in die Schule gehen.
Manchmal bekommen Schüler und Schülerinnen ein Kind.
Und möchten das Kind selbst erziehen und betreuen.
Dann können sie sich von der Schul-Pflicht befreien lassen.
Dafür muss man einen Antrag stellen.
Das können die Schüler und Schülerinnen aber nicht alleine.
Das müssen sie mit ihren Eltern zusammen machen.
Den Antrag bekommt man von der Schule.
Den Antrag füllen die Schüler und Schülerinnen mit ihren Eltern aus.
Dann brauchen sie noch die Geburts-Urkunde von ihrem Kind.
Und eine Bescheinigung vom Jugend-Amt.
Auf der Bescheinigung steht:
Ich möchte mein Kind selbst erziehen.
Manchmal machen Eltern och eine Ausbildung.
Und möchten in Eltern-Zeit gehen.
Dann dauert die Ausbildung länger.
Sind die Eltern in der Berufs-Schule?
Dann müssen sie sich auch von der Schul-Pflicht befreien lassen.
Dazu müssen sie einen Antrag ausfüllen.
Den bekommen sie von ihrer Schule.
Dazu brauchen sie die Geburts-Urkunde vom Kind.
Und eine Bescheinigung vom Jugend-Amt.
Auf der Bescheinigung steht:
Ich möchte mein Kind selbst erziehen.
Während der Schwangerschaft und nach der Schwangerschaft
gibt es Kündigungs-Schutz.
Das Bundes-Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat viele Infos über Kündigungs-Schutz.
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales hat auch Infos
E-Mail: info@bmas.bund.de
Telefon: +49 3022 191 1004.
Leben Eltern in Deutschland?
Dann können sie Kinder-Geld bekommen.
Leben die Eltern zusammen?
Dann entscheiden sie selbst:
Wer bekommt das Kinder-Geld.
Leben die Eltern getrennt?
Und das Kind lebt nur bei einem Eltern-Teil?
Dann bekommt nur der Eltern-Teil das Kinder-Geld.
Man muss einen Antrag für Kinder-Geld stellen.
Das kann man bei der Familienkasse NRW West machen:
Familienkasse NRW West
E-Mail: familienkasse-nordrhein-westfalen-west@arbeitsagentur.de
Telefon: +49 800 4555530
Einen persönlichen Termin kann man hier machen:
Familienkasse Düsseldorf
Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf
Telefon: +49 800 4555530
Eltern können den Antrag auch online stellen.
Dazu gibt es hier mehr Infos:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder ;
Manchmal arbeiten Eltern im öffentlichen Dienst.
Dann müssen sie das Kinder-Geld bei ihrem Arbeitgeber
oder ihrer Arbeitgeberin beantragen.
Das können sie in der Personal-Stelle machen.
Manche Familien haben wenig Geld.
Dann können sie einen Familien-Zuschlag bekommen.
Den Kinder-Zuschlag kann man bei der Familien-Kasse NRW beantragen:
Familienkasse NRW West
E-Mail: familienkasse-nordrhein-westfalen-west@arbeitsagentur.de
Telefon: +49 800 4555530
Einen persönlichen Termin kann man hier machen:
Familienkasse Düsseldorf
Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf
Telefon: +49 800 4555530
Die Agentur für Arbeit hat mehr Infos über den Kinder-Zuschlag:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kiz-lotse
Achtung!
Die Infos sind in schwerer Sprache.
Geht ein Eltern-Teil in Eltern-Zeit?
Dann kannn man Eltern-Geld beantragen.
Das kann man beim Versorgungs-Amt vom Kreis Mettmann.
Den Antrag bekommt man im Bürger-Büro im Rathaus.
Manchmal haben Eltern nur wenig Geld.
Dann können sie Sozial-Hilfe bekommen.
Dafür muss man einen Antrag stellen.
Mehr Infos über Beantragung von Sozial-Hilfe in Monheim am Rhein
Achtung!
Die Infos gibt es nur in schwerer Sprache.
Manchmal verdienen Eltern sehr wenig.
Dann können sie Wohn-Geld bekommen.
Dafür müssen sie einen Antrag stellen.
Mehr Infos über Beantragung von Wohn-Geld in Monheim am Rhein
Achtung!
Die Infos gibt es nur in schwerer Sprache.
Manchmal brauchen Eltern einen Wohn-Berechtigungs-Schein.
Den können sie im Rathaus beantragen.
Mehr Infos über Beantragung vom Wohn-Berechtigungs-Schein in Monheim am Rhein
Achtung!
Die Infos gibt es nur in schwerer Sprache.
Dann können Familien die Leistung Bildung und Teil-Habe bekommen:
Hier kann man den Antrag stellen:
Manchmal müssen Eltern viel Geld ausgeben.
Mehr Geld, als sie haben.
Dann verschulden sie sich.
Dann können sie zu der Schuldner-Beratungs-Stelle in Monheim am Rhein gehen.
Das ist die Adresse vom Beratungs-Centrum
Schuldner- und Insolvenzberatung
Haus der Chancen
Friedenauer Straße 17 c
Telefon: +49 2173 2042000
E-Mail: info@beratungscentrum.org
Website vom Beratungs-Centrum
https://beratungscentrum-monheim.de/Schuldnerberatung.php
Achtung!
Die Webiste ist in schwerer Sprache.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat Infos über diese Themen:
Das Ministerium hat auch eine Liste von Krisen-Telefonen.
Da kann man in einem Notfall anrufen.
Das Ministerium hat auch eine Liste mit Orten.
Zu diesen Orten kann man in einem Notfall hingehen.
Alleinerziehende haben einige Fragen aus dem täglichen Leben: Wie meistere ich den Alltag alleine mit meinem Kind und wie stelle ich den Unterhalt für mein Kind sicher, wenn der Vater nicht zahlt? Folgende Ansprechpersonen helfen gern:
Bereich Kinder, Jugend und Familie
Haus der Chancen, Friedenauer Straße 17 c
Telefon: +49 2173 951-5151
E-Mail: jugendamt@monheim.de
Beratungscentrum e.V.
Haus der Chancen, Friedenauer Straße 17 c
Telefon: +49 2173 20420-00
E-Mail: info@beratungscentrum.org
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Moki-Zentrum, Heinestraße 6
Telefon: +49 2173 55858
Wenn Eltern alleinerziehend sind und der andere Elternteil keine Unterhaltszahlungen für das Kind leistet, können sie Unterhaltsvorschuss beantragen.
Weitere Informationen zur Beantragung von Unterhaltsvorschuss in Monheim am Rhein
Die Beistandschaft kann eingerichtet werden, wenn die Vaterschaft des Kindes festzustellen ist und die Unterhaltsansprüche des Kindes geltend zu machen sind.
Die Beistandschaft wird im Bereich Kinder, Jugend und Familie beantragt:
Bereich Kinder, Jugend und Familie
Haus der Chancen, Friedenauer Straße 17 c
Buchstabe: A bis K
Janise Kurschildgen
Telefon: +49 2173 951-5131
Buchstabe: L bis Z
Anja Thom
Telefon: +49 2173 951-5132
E-Mail: jugendamt@monheim.de
Dr. med. Anette Kühnle
Thomasstraße 2
Telefon: +49 2173 64838
E-Mail: praxis@kinderarzt-baumberg.de
Dr. med. Kerstin Russell
Frohnstraße 23
Telefon: +49 2173 53222
E-Mail: russell@kinderarzt-monheim.de
Thi Ngoc Duyen Nguyen
Heinestraße 9
Telefon: +49 2173 954971
E-Mail: info@kinderarztpraxis-nguyen.de
Klinik für Kinder und Jugendliche im Klinikum Leverkusen
Am Gesundheitspark 11, 51375 Leverkusen
Telefon: +49 214 13-3309
Website: https://www.klinikum-lev.de/kinderklinik
Universitätsklinikum Düsseldorf
Moorenstraße 5, 40225 Düsseldorf
Telefon: +49 211 81-17687
Website: https://www.uniklinik-duesseldorf.de/patienten-besucher/klinikeninstitutezentren/klinik-fuer-allgemeine-paediatrie-neonatologie-und-kinderkardiologie
Städtisches Klinikum Solingen
Gotenstraße 1, 42653 Solingen
Telefon: +49 212 547-0
Website: https://www.klinikumsolingen.de/medizin/kliniken-und-institute/kinder-und-jugendmedizin
Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße Köln-Riehl
Amsterdamer Straße 59, 50735 Köln
Telefon: +49 221 8907-0
Website: https://kliniken-koeln.de/Kinderkrankenhaus_Index.htm?ActiveID=1560
Monheim am Rhein ist die Haupt-Stadt für Kinder.
Deshalb gibt es viele Betreuungs-Möglichkeiten.
Es gibt viele Kinder-Tagesstätten.
Die Kinder-Tagesstätten haben verschiedene Angebote.
So ist für jedes Kind etwas dabei.
Mehr Infos zu Kinder-Tagesstätten in Monheim am Rhein
Ist das Kind jünger als 3 Jahre alt?
Und älter als 4 Monate?
Dann kann es in die Kinder-Tages-Pflege.
Die Kinder-Tages-Pflege funktioniert so ähnlich wie eine Familie.
Damit sich das Kind besonders gut entwickeln kann.
Die Gruppen sind auch sehr klein.
So können sich die Betreuer und Betreuerinnen besonders gut um die Kinder kümmern.
Mehr Infos zur Kinder-Tages-Pflege in Monheim am Rhein
Es gibt auch eine Website für Kinder-Tages-Pflege
und Kinder-Tagesstätten.
Die Website heißt Kivan.
Achtung!
Die Website gibt es nur in schwerer Sprache.
Auf der Website können Eltern nach Infos suchen.
Und sagen:
Mein Kind braucht einen Platz in einer Kinder-Tagesstätte
oder in der Tages-Pflege.
Das Kind kann ab dem 01. August in die Kinder-Tagesstätte
oder die Kinder-Tages-Pflege.
Dafür müssen sich Eltern aber schon vorher anmelden.
Das müssen sie bis zum 31. Januar machen.
Alltag mit Kind: Informationen und Unterstützung
Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen hat viele Ideen und Tips für Familien.
Dafür haben sie ein Internet-Portal.
Auf dem Portal gibt es auch Infos über Beratungs-Stellen.
Achtung!
Das Portal ist in schwerer Sprache.
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© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Begrüßungsbesuche
Koordinatorin Frühe Hilfen