Sie ziehen nach Monheim am Rhein.
Dann müssen Sie sich
in Monheim am Rhein anmelden.
Das müssen Sie
in den 2 Wochen nach dem Umzug machen.
So steht es im Gesetz.
Sie ziehen in Monheim am Rhein um.
Dann müssen Sie sich
in Monheim am Rhein ummelden.
Das müssen Sie
in den 2 Wochen nach dem Umzug machen.
So steht es im Gesetz.
Für die Anmeldung oder Ummeldung
brauchen Sie eine Wohnungs-Geber-Bescheinigung.
Ein Wohnungs-Geber ist zum Beispiel ein Vermieter.
Ein Vermieter vermietet Wohnungen oder Häuser.
Mit der Wohnungs-Geber-Bescheinigung
sagt der Vermieter zum Beispiel:
Eine ausgefüllte Wohnungs-Geber-Bescheinigung
können Sie direkt an das Bürger-Büro schicken.
Das können Sie per E-Mail machen.
Das ist die E-Mail-Adresse vom Bürger-Büro:
Hier können Sie die Wohnungs-Geber-Bescheinigung herunterladen:
Achtung!
Die Bescheinigung ist in schwerer Sprache.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Bürger-Büro
füllen für Sie ein Formular aus.
Dafür brauchen Sie:
Sie haben nicht die deutsche Staats-Angehörigkeit?
Dann brauchen Sie:
Wichtig:
Sie müssen die Anmeldung oder Ummeldung persönlich machen.
Sie müssen also selbst in das Bürger-Büro kommen.
Können Sie die Anmeldung oder Ummeldung nicht persönlich machen?
Dann kann das jemand anderes für Sie machen.
Dafür müssen Sie diese Formulare zu Hause ausfüllen:
Mit der Vollmacht kann jemand anderes für Sie
die Abmeldung im Bürger-Büro abgeben.
Die Person muss dann diese Dinge ins Bürger-Büro mitbringen:
Hier können Sie die Formulare herunterladen:
Achtung!
Die Formulare sind in schwerer Sprache.
Leichte-Sprache-Bilder auf dieser Seite:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Öffnungs-Zeiten
Montag bis Freitag
von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Samstag
von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Adresse
Rathausplatz 2
40789 Monheim am Rhein
Telefon-Nummer
0 21 73 95 13 12
Fax-Nummer
0 21 73 95 13 19
E-Mail-Adresse
buergerbuero@monheim.de