Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen

Für Menschen mit Behinderungen gibt es ein Gesetz.Leichte Sprache Bild: ein Buch mit einem Paragraphenzeichen

Das Gesetz heißt: Schwer-Behinderten-Gesetz.

Das Gesetz schreibt viele Dinge vor.

Zum Beispiel sagt das Gesetz:

Diese Dienstleistungen muss eine Stadt
für Menschen mit Behinderungen anbieten.


Wo bekommen Sie welche Dienstleistungen?

Beim Bereich Ordnung und Soziales
bekommen Sie Beratung zu diesen Themen:

  • Schwer-Behinderung
     
  • Ablehnungs-Bescheide
    Sie erfahren zum Beispiel:
    An welche Ansprech-Partner Sie sich
    mit einem Ablehnungs-Bescheid wenden können.
    Mit einer Behinderung
    muss man viele Anträge stellen.
    Zum Beispiel für Hilfs-Mittel.
    Manchmal werden die Anträge abgelehnt.
    Das passiert mit einem Ablehnungs-Bescheid.
     
  • Merk-ZeichenLeichte Sprache Bild: ein stilisierter Schwerbehindertenausweis
    Sie erfahren zum Beispiel:
    Welche Merk-Zeichen es gibt.
    Merk-Zeichen sind Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis.
    Die Merk-Zeichen zeigen:
    • Welche Behinderung man hat
    • Welche besonderen Rechte man hat
       
  • Nachteils-Ausgleiche
    Menschen mit Behinderungen haben oft Nachteile im Leben.
    Nachteils-Ausgleiche sind besondere Unterstützungen.
    Zum Beispiel ein Parkausweis für Menschen mit Behinderungen.
     
  • Dienstleistungen für blinde und gehörlose Menschen
    Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie hier:
    [intern]Dienstleistungen für blinde und gehörlose Mensche

 

Beim Bereich Ordnung und Soziales bekommen Sie diese Dinge:

  • Anträge für Schwer-Behinderten-Ausweise
    Ausgefüllte Anträge können Sie direkt beim Bereich abgeben.
    Der Bereich leitet ausgefüllte Anträge weiter.
     
  • Infos zu Wertmarken für den öffentlichen Nah-Verkehr
    Mit diesen Wertmarken können Menschen mit Behinderungen
    kostenlos den öffentlichen Nah-Verkehr benutzen.
     
  • Berechtigungs-Scheine für den Behinderten-Fahr-Dienst
    Mit diesem Schein können Menschen mit Behinderungen
    den Behinderten-Fahr-Dienst benutzen.
     
  • Anträge für Blinden-Geld
    und für gehörlose und schwerhörige Menschen.


Wichtig:

Für alle Dienstleistungen
müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

 

Im Bürger-Büro bekommen Sie:

Park-Ausweise für Menschen mit Behinderungen

Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie hier:

[intern]Park-Ausweise für Menschen mit Behinderungen


Leichte-Sprache-Bilder auf dieser Seite:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013. 3.

Sozialer Dienst

Matthias Kolk
Matthias Kolk

Raum 117

Telefon:
+49 2173 951-542
Telefax:
+49 2173 951-25-542
E-Mail:
sozialerdienst@monheim.de
Öffnungs-Zeiten Telefon-Nummer Kontakt-Formular Mitmach-Portal Monheim-Pass
Öffnungs-Zeiten Bürger-Büro:
Montag: 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Samstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr


Übersicht zu den Warte-Zeiten
Stadt-Verwaltung & Bürger-Büro:
0 21 73 95 10
Sie erreichen uns zu
diesen Zeiten:
Montag: 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mit der Online-Terminvergabe haben Sie die Möglichkeit, längere Wartezeiten zu vermeiden.


Ihr Termin im Bürgerbüro
Nach oben