Baulastenverzeichnis

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann nur schriftlich beantragt werden (formlos oder mit dem bereitgestellten Vordruck). Für die Auskunft werden folgende Angaben benötigt:

  • Straße/Hausnummer
  • Gemarkung (Monheim oder Baumberg)
  • Flur
  • Flurstück(e)
  • Ihre Postanschrift

Auskünfte erhalten nur Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen beziehungsweise eine Vollmacht des Eigentümers beifügen. Eine telefonische Auskunft oder eine Auskunft per E-Mail ist nicht möglich. Die Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich auf dem Postweg. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei Wochen.

Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden aufgrund der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen erhoben. Eine schriftliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht, kostet je Grundstück 10 Euro bis höchstens 100 Euro. Eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (eine Kopie des Baulastenblattes und falls vorhanden des Lageplanes werden beigefügt) kostet 50 Euro bis 150 Euro je Grundstück.

Anfrage per E-Mail: [E-Mail]baulasten@monheim.de
Anfrage per Post: Stadtverwaltung Monheim, Untere Bauaufsichtsbehörde, Postfach 10 06 61, 40770 Monheim am Rhein
Anfrage per Fax: +49 2173 951-899


Zuständig: Abteilung Bauaufsicht


Sprechzeiten

TagUhrzeit
Montag:9 bis 12 Uhr
Donnerstag:13 bis 17.30 Uhr
Akteneinsicht: Termine nur nach Vereinbarung


E-Mail:
bauaufsicht@monheim.de

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40789 Monheim am Rhein

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