Kindertagespflege

Die Stadt Monheim am Rhein steht allen Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützend zur Seite. Durch die Flexibilität jeder einzelnen Tagespflegeperson ist die Kindertagespflege ein familienfreundliches und attraktives Betreuungsmodell.

Der Bereich Kinder, Jugend und Familie stellt Plätze für Kinder im Alter bis 3 Jahren beziehungsweise bis zum Eintritt in die Kita bei überprüften und geeigneten Tagespflegepersonen bereit. Ziel ist es, Kinder in einem familienähnlichen und kinderfreundlichen Rahmen zu betreuen, ergänzend zur eigenen Familie zu fördern und in ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen.

Detaillierte Regelungen zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege sind in der [PDF]Satzung der Stadt Monheim am Rhein mit den Anlagen [PDF]Eignung von Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege[PDF]Ratgeber für Tagespflegepersonen und [PDF]Handlungsleitfaden für Tagespflegepersonen zur Sicherung des Kinderschutzes festgeschrieben.


Blick hinter die Kulissen der Kindertagespflege

Für die Stadt Monheim am Rhein ist die Kindertagespflege eine wichtige Säule in der Betreuungslandschaft für Kinder bis zu 3 Jahren. Etwa 70 Tageseltern mit rund 300 Plätzen werden derzeit von der Stadt intensiv fachlich unterstützt und begleitet. Wie die gemeinsame Arbeit und der Alltag in der Tagespflege funktioniert, zeigt jetzt ein kleines Video.


Beratungsangebot

Der Fachdienst Kindertagespflege informiert und berät gerne. Mittlerweile ist der Fachdienst im Moki-Zentrum, Heinestraße 6, in der vierten Etage zu finden. Ansprechperson ist neben der Fachberatung (siehe Kontakte) Frau Johanna Lentz, stellvertretende Abteilungsleitung Frühkindliche Bildung, erreichbar telefonisch unter +49 2173 951-5148 oder per E-Mail an [E-Mail]jlentz@monheim.de.

Tagespflege in Anspruch nehmen

Eltern müssen frühzeitig, etwa sechs Monate vorher, [extern]hier ihren Bedarf anmelden und einen Termin zu einem persönlichen Vermittlungsgespräch bei den Ansprechpersonen der Kindertagespflege vereinbaren.

Vor dem Vertragsabschluss mit der Tagespflegeperson muss ein Antrag auf Vermittlung und Leistungen zur Kindertagespflege bei der Abteilung Frühkindliche Bildung im Bereich Kinder, Jugend und Familie gestellt werden.


Wichtige Eckpunkte

Ab dem ersten Lebensjahr gibt es einen rechtlichen Anspruch von bis zu 25 Stunden wöchentlich. Ein Betreuungsbedarf vor dem 1. Lebensjahr oder Betreuungszeiten von mehr als 35 Stunden pro Woche sowie vor 8 oder nach 18 Uhr sind per Arbeitsnachweis, Schulbescheinigung oder Ähnliches nachzuweisen. Die Übernahme der Betreuungskosten kann nicht rückwirkend, sondern erst zum Tag des Antragseingangs erfolgen.

Die betreuten Tageskinder sind über die gesetzliche Unfallkasse versichert. Damit sind Kinder in der Kindertagespflege den Kindern in Kindertagesstätten rechtlich gleichgestellt. Voraussetzung ist, dass die Kindertagespflegepersonen eine gültige Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege nachweisen können und die Betreuung in der Abteilung Frühkindliche Bildung bekannt ist.

Für die Kindertagespflege stehen Vertretungskräfte zur Verfügung, die im Ausnahmefall, zum Beispiel bei Krankheit der regulären Kindertagespflegeperson, Betreuung anbieten. Somit ist auch in der Kindertagespflege eine verlässliche Betreuung der Kinder gewährleistet.


Voraussetzungen zur Betreuung von Kindern in Kindertagespflege

Wenn ein Kind in der Kindertagespflege mehr als 15 Stunden gegen Entgelt und länger als drei Monate betreut wird, benötigt die Tagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis gemäß § 43 Sozialgesetzbuch VIII. Diese Erlaubnis kann für insgesamt fünf Kinder bei der städtischen Abteilung Frühkindliche Bildung im Bereich Kinder, Jugend und Familie beantragt werden.

In der [PDF]Satzung der Stadt Monheim am Rhein mit den Anlagen [PDF]Eignung von Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege[PDF]Ratgeber für Tagespflegepersonen und [PDF]Handlungsleitfaden für Tagespflegepersonen zur Sicherung des Kinderschutzes wird die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege detailliert geregelt. Informationen zur jährlichen [PDF]Anpassung der laufenden Geldleistung zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege​​​​​​​ gibt es hier.

Kontakt

Gerlinde Knisel-Scheuring
Gerlinde Knisel-Scheuring Abteilungsleiterin Frühkindliche Bildung

Moki-Zentrum, Raum 4.11

Kindertagesstätte (keine Platzvergabe)

Telefon:
+49 2173 951-5166
Telefax:
+49 2173 951-25-5166
E-Mail:
gknisel@monheim.de
Johanna Lentz
Stellvertretende Abteilungsleiterin Frühkindliche Bildung

Moki-Zentrum, Raum 4.11

Kita-Platzvergabe

Kindertagespflege

Telefon:
+49 2173 951-5148
Telefax:
+49 2173 951-25-5148
E-Mail:
jlentz@monheim.de

Fachberatung

Jasmin Becker

Moki-Zentrum, Raum 4.17

Kindertagespflegevermittlung

Telefon:
+49 2173 951-5167
Telefax:
+49 2173 951-25-5167
E-Mail:
jbecker@monheim.de
Anna Buyel

Moki-Zentrum, Raum 4.15

Kindertagespflegevermittlung

Telefon:
+49 2173 951-5117
Telefax:
+49 2173 951-25-5117
E-Mail:
abuyel@monheim.de
Alexandra Classe

Moki-Zentrum, Raum 4.16

Kindertagespflegevermittlung

Telefon:
+49 2173 951-5169
Telefax:
+49 2173 951-25-5169
E-Mail:
aclasse@monheim.de
Sherin Freund

Moki-Zentrum, Raum 4.15

Kindertagespflegevermittlung

Telefon:
+49 2173 951-5168
Telefax:
+49 2173 951-25-5168
E-Mail:
sfreund@monheim.de
Petra Kamnik
Petra Kamnik

Moki-Zentrum, Raum 4.16

Kindertagespflegevermittlung

Telefon:
+49 2173 951-5163
Telefax:
+49 2173 951-25-5163
E-Mail:
pkamnik@monheim.de
Katharina Schulte

Moki-Zentrum, Raum 4.17

Kindertagespflegevermittlung

Telefon:
+49 2173 951-5165
Telefax:
+49 2173 951-25-5165
E-Mail:
kschulte@monheim.de

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Heinestraße 6
40789 Monheim am Rhein

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