Begrüßungsbesuche
Mit ihren vielfältigen Angebotsstrukturen im Rahmen von Moki – Monheim für Kinder unterstützt die Stadt in Zusammenarbeit mit dem AWO Bezirksverband Niederrhein Familien von Anfang an.
Bildung und Förderung von Kindern beginnt schon in den ersten Lebenstagen und -wochen. Es ist wichtig, früh kleine Impulse aufzunehmen, um eine positive Entwicklung anzustoßen. Um Eltern bei dieser Aufgabe partnerschaftlich zu begleiten wird in Monheim am Rhein ab der Geburt eine ganzheitliche Förderung der Kinder in den Bereichen der kindlichen Entwicklung, Gesundheit und Sprache angeboten.
Die Mitarbeiterinnen aus dem Team „Moki unter 3 Jahre“ sind nicht nur Ansprechpartnerinnen für werdende Eltern und Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren, sondern organisieren auch Bildungsangebote, Kurse zur Geburtsvorbereitung, Eltern-Kind-Angebote, Angebote für Eltern, Themenwochen und Kurse rund um Fragen zu Erziehung, Entwicklung, Gesundheit und Familie.
Die Moki-Cafés an der Heinestraße 6 (Ortsteil Monheim) und an der Geschwister-Scholl-Straße 57 (Ortsteil Baumberg) sind attraktive Treffpunkte für junge Eltern. Dort gibt es Kursangebote und eine individuelle Beratung durch das Moki-Team. Alle Informationen zu den Angeboten bis zum 3. Lebensjahr gibt es hier.
Jedes neugeborene Kind in Monheim am Rhein wird durch einen Begrüßungsbesuch willkommen geheißen und deren Eltern über wichtige Fragen zur ganzheitlichen Förderung, Antragsstellungen und über finanzielle Hilfen informiert und beraten.
Alle Eltern mit Neugeborenen werden in Monheim am Rhein besucht und erhalten einen Begrüßungsordner, Gutscheine und ein Geschenk des Bürgermeisters. Bei einem persönlichen Gespräch gibt es Informationen zu Eltern-Kind-Angeboten rund um die ganzheitliche Förderung, über Abläufe von Antragsstellungen, Unterstützungsmöglichkeiten und zu finanziellen Hilfen.
Das Team von Moki „unter 3“ arbeitet in verschiedenen Bereichen mit der Marte-Meo-Methode. Marte Meo ist eine Methode zur Entwicklungsförderung durch Videounterstützung. Sie beruht darauf, alltägliche Situationen zwischen Erziehenden und Kind per Video aufzuzeichnen und anschließend gemeinsam zu besprechen. Dabei sollen Stärken erkannt und hervorgehoben werden. Im Rahmen des Neugeborenenbesuches wird allen Neueltern diese Methode erläutert.
Einen Auszug des Begrüßungsordner, den Eltern mit Neugeborenen erhalten, gibt es hier:
Das Krankenhaus, in dem das Baby geboren wurde, übernimmt die Anmeldung des Kindes beim zuständigen Standesamt. Weitergegeben werden die Geburtsanzeige und die schriftliche Erklärung der Eltern zum Vornamen Ihres Kindes. Die Zuständigkeit des Standesamtes richtet sich nach dem Geburtsort des Kindes. Falls es keine weiteren Fragen gibt, können Eltern die Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes abholen.
Wenn Eltern nicht verheiratet, minderjährig oder ausländischer Herkunft sind oder die Vaterschaftsanerkennung fehlt, müssen persönlich weitere Unterlagen beim Geburtsstandesamt eingereicht werden. Das Geburtsstandesamt prüft alle Unterlagen und stellt die Geburtsurkunde aus.
Die Hebamme, die die Hausgeburt begleitet hat, stellt Eltern eine Geburtsbescheinigung aus. Diese müssen Eltern innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes des Kindes einreichen.
Nach der Anmeldung des Kindes erhalten Eltern beim Standesamt eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse. Diese reichen Eltern dann bei ihrer Krankenkasse ein. Weitere Fragen beantwortet die jeweilige Krankenkasse.
Reisende Kinder sollten sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Die Ausweisdokumente können im Bürgerbüro beantragt werden.
Eltern können ihr Kind auf der Lohnsteuerkarte beim örtlich zuständigen Finanzamt eintragen lassen:
Finanzamt Hilden
Neustraße 60, 40721 Hilden
Telefon: +49 2103 917-0
Falls Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet sind, besteht eine Vaterschaft erst dann, wenn sie anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.
Die Vaterschaft wird in Monheim am Rhein beim Bereich Kinder, Jugend und Familie anerkannt.
Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes, sollte aber spätestens kurz nach der Geburt des Kindes erfolgen. Ansprechpersonen in Monheim am Rhein gibt es im Bereich Kinder, Jugend und Familie:
Haus der Chancen
Friedenauer Straße 17c
E-Mail: jugendamt@monheim.de
Buchstaben A bis K
Janise Kurschildgen
Telefon: +49 2173 951-5131
Buchstaben L bis Z
Anja Thom
Telefon: +49 2173 951-5132
Alle Informationen zum Thema Mutterschutz erhalten Mütter bei ihrer Krankenkasse oder, falls sie privat versichert sind, beim Bundesversicherungsamt in Bonn.
Einen Leitfaden zum Thema gibt es beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de
Falls Eltern ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben sie gegenüber ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Elternzeit. Die Elternzeit kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes beantragt werden. Falls beide Eltern berufstätig sind, entscheiden sie selbst, wer die Elternzeit für wie lange in Anspruch nimmt.
Alle Informationen zum Thema gibt es beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de
und beim Landesministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: www.elterngeld.nrw.de
Falls Eltern noch schulpflichtig sind und nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten, können sie sich von der Schulpflicht befreien lassen. Eltern müssen dazu einen Antrag auf Befreiung der Schulpflicht stellen. Den Antrag dazu erhalten sie in der jeweiligen Schule.
Schülerinnen und Schüler fügen diesem Antrag eine Geburtsurkunde ihres Kindes und eine Bescheinigung des örtlichen Jugendamtes, dass sie ihr Kind alleine betreuen und erziehen, hinzu.
Falls junge Eltern eine Ausbildung machen und nach der Geburt des Kindes in Elternzeit gehen, verlängert sich die Ausbildungszeit entsprechend.
Auch für die Berufsschule brauchen sie eine Befreiung von der Schulpflicht. Den Antrag dazu erhalten sie in der jeweiligen Schule. Schülerinnen und Schüler fügen diesem Antrag eine Geburtsurkunde ihres Kindes und eine Bescheinigung des örtlichen Jugendamtes, dass sie ihr Kind alleine betreuen und erziehen, hinzu.
Alle Informationen zum Thema Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und nach der Schwangerschaft während der Elternzeit gibt es beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de und in einer kostenlosen Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, E-Mail: info@bmas.bund.de, Telefon: +49 3022 191 1004.
Wenn Eltern den Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben sie Anspruch auf Kindergeld. Das Kindergeld wird an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind lebt. Wenn das Kind mit beiden Eltern zusammenlebt, bestimmen sie selbst, welcher Elternteil das Kindergeld bekommt.
Das Kindergeld wird schriftlich bei der Familienkasse NRW West beantragt:
Familienkasse NRW West
E-Mail: familienkasse-nordrhein-westfalen-west@arbeitsagentur.de
Telefon: +49 800 4555530
Einen persönlichen Termin gibt es hier:
Familienkasse Düsseldorf
Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf
Telefon: +49 800 4555530
Eltern können den Kindergeldantrag auch online stellen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Falls Eltern im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, beantragen sie das Kindergeld in der Personalstelle Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitsgebers.
Der Kinderzuschlag wird an einkommensschwache Familien gezahlt.
Der Kinderzuschlag wird schriftlich bei der Familienkasse NRW West beantragt:
Familienkasse NRW West
E-Mail: familienkasse-nordrhein-westfalen-west@arbeitsagentur.de
Telefon: +49 800 4555530
Einen persönlichen Termin gibt es hier:
Familienkasse Düsseldorf
Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf
Telefon: +49 800 4555530
Informationen zum Kinderzuschlag und einen sogenannten Kinderzuschlagrechner gibt es unter: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
oder https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kiz-lotse
Ein Anspruch auf Elterngeld besteht, wenn sich ein Elternteil für die Betreuung des Kindes Zeit nimmt und in Elternzeit geht. Das Elterngeld beantragen in Monheim am Rhein wohnende Eltern im Versorgungsamt des Kreises Mettmann.
Den Antrag auf Elterngeld erhalten Eltern im Rathaus im Bürgerbüro. Informationen zum Bürgerbüro der Stadt Monheim am Rhein
Wenn Eltern ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, können sie Sozialhilfe nach dem SGB XII beantragen.
Weitere Informationen zur Beantragung von Sozialhilfe in Monheim am Rhein
Wenn Eltern ein geringes Einkommen haben, können sie Wohngeld beantragen.
Weitere Informationen zur Beantragung von Wohngeld in Monheim am Rhein
Wenn Eltern einen Wohnberechtigungsschein brauchen, können sie ihn im Rathaus beantragen.
Weitere Informationen zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins in Monheim am Rhein
Anspruch auf die Leistung: „Bildung und Teilhabe“ haben insbesondere Familien, die
erhalten.
Der Antrag kann in folgenden Stellen gestellt werden:
Wenn Eltern überschuldet und in eine existenzbedrohende Lebenssituation geraten sind, können sie die Schuldnerberatungsstelle in Monheim am Rhein aufsuchen.
Beratungscentrum
Schuldner- und Insolvenzberatung
Haus der Chancen
Friedenauer Straße 17 c
Telefon: +49 2173 2042000
E-Mail: info@beratungscentrum.org
Website: https://beratungscentrum-monheim.de/Schuldnerberatung.php
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert in einem Familienportal über finanzielle Familienleistungen wie Elterngeld, Kindergeld oder Kinderzuschlag und listet bundesweite Krisentelefone und Anlaufstellen in Notlagen auf.
Alleinerziehende haben einige Fragen aus dem täglichen Leben: Wie meistere ich den Alltag alleine mit meinem Kind und wie stelle ich den Unterhalt für mein Kind sicher, wenn der Vater nicht zahlt? Folgende Ansprechpersonen helfen gern:
Bereich Kinder, Jugend und Familie
Haus der Chancen, Friedenauer Straße 17 c
Telefon: +49 2173 951-5151
E-Mail: jugendamt@monheim.de
Beratungscentrum e.V.
Haus der Chancen, Friedenauer Straße 17 c
Telefon: +49 2173 20420-00
E-Mail: info@beratungscentrum.org
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Moki-Zentrum, Heinestraße 6
Telefon: +49 2173 55858
Wenn Eltern alleinerziehend sind und der andere Elternteil keine Unterhaltszahlungen für das Kind leistet, können sie Unterhaltsvorschuss beantragen.
Weitere Informationen zur Beantragung von Unterhaltsvorschuss in Monheim am Rhein
Die Beistandschaft kann eingerichtet werden, wenn die Vaterschaft des Kindes festzustellen ist und die Unterhaltsansprüche des Kindes geltend zu machen sind.
Die Beistandschaft wird im Bereich Kinder, Jugend und Familie beantragt:
Bereich Kinder, Jugend und Familie
Haus der Chancen, Friedenauer Straße 17 c
Buchstabe: A bis K
Janise Kurschildgen
Telefon: +49 2173 951-5131
Buchstabe: L bis Z
Anja Thom
Telefon: +49 2173 951-5132
E-Mail: jugendamt@monheim.de
Dr. med. Anette Kühnle
Thomasstraße 2
Telefon: +49 2173 64838
E-Mail: praxis@kinderarzt-baumberg.de
Dr. med. Kerstin Russell
Frohnstraße 23
Telefon: +49 2173 53222
E-Mail: russell@kinderarzt-monheim.de
Thi Ngoc Duyen Nguyen
Heinestraße 9
Telefon: +49 2173 954971
E-Mail: info@kinderarztpraxis-nguyen.de
Klinik für Kinder und Jugendliche im Klinikum Leverkusen
Am Gesundheitspark 11, 51375 Leverkusen
Telefon: +49 214 13-3309
Website: https://www.klinikum-lev.de/kinderklinik
Universitätsklinikum Düsseldorf
Moorenstraße 5, 40225 Düsseldorf
Telefon: +49 211 81-17687
Website: https://www.uniklinik-duesseldorf.de/patienten-besucher/klinikeninstitutezentren/klinik-fuer-allgemeine-paediatrie-neonatologie-und-kinderkardiologie
Städtisches Klinikum Solingen
Gotenstraße 1, 42653 Solingen
Telefon: +49 212 547-0
Website: https://www.klinikumsolingen.de/medizin/kliniken-und-institute/kinder-und-jugendmedizin
Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße Köln-Riehl
Amsterdamer Straße 59, 50735 Köln
Telefon: +49 221 8907-0
Website: https://kliniken-koeln.de/Kinderkrankenhaus_Index.htm?ActiveID=1560
Als Hauptstadt für Kinder bietet Monheim am Rhein viele Betreuungsmöglichkeiten an. In der Kindertagespflege und in den Kindertageseinrichtungen gibt es ein differenziertes und altersentsprechendes pädagogisches Angebot für alle Kinder.
Alle Informationen zu Kindertagesstätten in Monheim am Rhein
Familien mit Kindern unter 3 Jahren werden Plätze in der Kindertagespflege angeboten. In einer familienähnlichen Struktur werden Kinder ab dem vierten Lebensmonat zu individuellen Zeiten in sehr kleinen Gruppen intensiv und liebevoll betreut.
Alle Informationen zur Kindertagespflege in Monheim am Rhein
Über die Website https://kitaplatz.monheim.de erreichen Elten das Online-Portal Kivan und können sich schnell und bequem einen Überblick zu den geeigneten Betreuungsangeboten in Kindertagespflege oder in Kindertageseinrichtungen verschaffen, nach verschiedenen Kriterien ihre Wunschbetreuung auswählen und das eigene Kind über eine zentrale Wunschliste vormerken. Spätestens zum 31. Januar muss Ihre Bedarfsmeldung für die Planung der Betreuungsplätze ab dem 1. August in Kivan hinterlegt sein.
Alltag mit Kind – Informationen und Unterstützung
Das Portal des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen bietet Ideen und Tipps rund um den Alltag mit Kind und das Elternsein. Das Portal listet erste Anlaufstellen und (anonyme) Beratungsmöglichkeiten in Krisensituationen auf.
Begrüßungsbesuche
Koordinatorin Frühe Hilfen