Straßen und Verkehr

Sanierte Fahrbahnen, ausgebaute Einkaufsstraßen, leistungsfähige Kanalsysteme und aufregende Spielplätze machen eine Stadt deutlich lebenswerter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Bauwesen kümmern sich unter anderem um [intern]Kanal, Deich und Wasserstraßen, Bauverwaltung, [intern]Abfallangelegenheiten und das [intern]Friedhofs- und Wohnungswesen. In der Abteilung Straßen-, Wege- und Brückenbau geht es um Verkehrssicherheit und die [intern]Bepflanzung öffentlicher Flächen.


Verkehrsangelegenheiten

Bei der Regelung des Straßenverkehrs ist das erste Ziel die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und das Vermeiden von Unfällen – sowohl im normalen Verkehr als auch bei Sonderfällen wie Arbeitsstellen. 

Für den normalen Straßenverkehr sind zum einen die bauliche Gestaltung und zum anderen die Beschilderung und Markierung zwei wichtige Bausteine. Sie müssen bei der Planung von Neu- und Umbaumaßnahmen in Einklang gebracht werden. Darüber hinaus sind auch im laufenden Betrieb immer wieder Anpassungen nötig – zum Beispiel bei veränderten Regelwerken, Neu- und Umbauten von Gebäuden oder Belangen der Feuerwehr. Dabei strebt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine Reduzierung des sogenannten „Schilderwaldes“ an: Verkehrszeichen und -einrichtungen dürfen nur da aufgestellt werden, wo sie tatsächlich erforderlich sind. Wo andere Regelungen der StVO bereits die gleiche Aussage treffen, wurden mittlerweile viele Verkehrszeichen entfernt; der „Schilderwald“ hat sich merklich gelichtet.

Darüber hinaus müssen Baustellen koordiniert und entsprechend abgesichert werden. Für das ausführende Unternehmen muss der Platz zum Arbeiten so eingerichtet werden, dass der Verkehr sicher an der Arbeitsstelle vorbeifließen kann. Wo dies nicht möglich ist, kommt es zu Vollsperrungen und Umleitungen. Die entsprechende Verkehrsführung wird vom jeweiligen Unternehmen beantragt und von der Stadt genehmigt.

Allgemeine Anfragen oder Anträge zum Thema Verkehrsangelegenheiten werden per E-Mail an [E-Mail]verkehrsangelegenheiten@monheim.de entgegen genommen. Auch bei Rückfragen zu speziellen örtlichen Situationen gibt es hier Hilfe.

[extern]Ampeln

[extern]Ausnahmegenehmigungen bei Fahrverboten

[extern]Sondernutzung als übermäßige Straßenbenutzung

[extern]Stellplätze für Gehbehinderte

[extern]Verkehrliche Anordnungen

[extern]Verkehrserziehung

[extern]Verkehrszeichen

Über das [extern]Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Anträge mithilfe eines Online-Formulars direkt übermittelt werden.

Ansprechpersonen

Jan Hobusch

Raum 2314

Untere Verkehrsbehörde, Verkehrsrechtliche Anordnungen

Telefon:
+49 2173 951-681
Telefax:
+49 2173 951-25-681
E-Mail:
jhobusch@monheim.de
Stefan Rynko
Stefan Rynko

Raum 2316

Untere Verkehrsbehörde, Verkehrsrechtliche Anordnungen

Telefon:
+49 2173 951-6881
Telefax:
+49 2173 951-25-6881
E-Mail:
srynko@monheim.de

Aufbruchgenehmigung

Im öffentlichen Straßenraum nach § 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW).

Für jede Art von Aufgrabungen, beispielsweise für Neuverlegungen von Ver- und Entsorgungsleitungen, Herstellung von Zufahrten (Bordsteinabsenkungen) sowie Reparaturarbeiten, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen, ist eine Aufbruchgenehmigung nach dem oben angebrachten Gesetz zu beantragen.

Die erforderlichen Arbeiten an öffentlichen Verkehrsflächen wie an Bordsteinen, in Geh- und Radwegebereichen sowie Grünflächen, dürfen nur durch ein in die Handwerksrolle beziehungsweise bei der IHK eingetragenes Straßenbauunternehmen, das auch unter anderem der BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) zugehörig ist, durchgeführt werden.

Neben dem Antrag auf Aufbruchgenehmigung ist eine verkehrsbehördliche Genehmigung (Anordnung zur Durchführung von Arbeiten im/ am öffentlichen Verkehrsraum gemäß § 45 Abs. 6 StVO) einzuholen. Das Formular lässt sich [extern]hier finden. 

Erst bei Vorlage der beiden Genehmigungen (Aufbruchgenehmigung und Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung) darf mit den Arbeiten begonnen werden.

Allgemeine Anfragen oder Anträge zum Thema Aufbruchgenehmigung werden per E-Mail an [E-Mail]aufgrabungen@monheim.de entgegen genommen. Auch bei Rückfragen zu speziellen örtlichen Situationen gibt es unter eben genannter Kontaktadresse Beratung.

Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular für eine Aufbruchgenehmigung
  • Lageplan mit der eingezeichneten Aufgrabungsstelle, einschließlich Maßangaben
  • Beschilderungs- und Umleitungsplan für die verkehrsrechtliche Anordnung, falls erforderlich (zum Beispiel bei Vollsperrung)

[PDF]Antragsformular für eine Aufbruchgenehmigung 

[PDF]Merkblatt für Aufbrüche im öffentlichen Verkehrsraum 

Gebühren

Für die Erstellung einer Aufbruchgenehmigung fallen Verwaltungsgebühren an. Diese betragen zwischen 44 Euro und 250 Euro. Weiterhin wird eine Verwaltungsgebühr für die Erstellung einer verkehrsrechtlichen Anordnung erhoben.


Bürgersteigabsenkungen

Wenn Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer einen Stellplatz oder eine neue Garage an das Straßennetz anbinden möchten, wird vom Straßenbaulastenträger – in der Regel der Stadt Monheim am Rhein – eine Erlaubnis benötigt.

Erfolgt die Beantragung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches ein Baugenehmigungsverfahren nach § 5 Landesbauordnung (BauO NRW) durchgeführt werden soll oder muss, beinhaltet die Baugenehmigung auch die Erlaubnis zur Herstellung einer Gehwegüberfahrt. Ein gesonderter Antrag auf Bordsteinabsenkung ist in diesem Fall nicht erforderlich. In allen anderen Fällen ist ein Antrag notwendig.

Gemäß den Regelungen § 18 in Verbindung mit §14 a Straßenwegegesetz Nordrhein-Westfalen sind Zufahrten eine Form der individuellen Sondernutzung. Für die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt oder Bordsteinabsenkung benötigen Sie eine Genehmigung des Straßenbaulastträgers.

Bitte beachten Sie, dass eine Erlaubnis nur erteilt werden kann, wenn Ihr zu befahrender Stellplatz mindestens 2,50 mal 5,50 Meter groß ist. Grundsätzlich wird im Fall der Genehmigung eine Überfahrt von 3 Meter Breite (Zufahrtsbereich) gestattet. Ist ein Hochbord vorhanden (Bordstein, höher als 12 Zentimeter), muss zusätzlich je Seite ein Übergangsstein von je 2 Meter Breite eingebaut werden. 

Alle baulichen Änderungen an der öffentlichen Straße sowie die Beseitigung der eventuell daraus entstehenden Schäden, gehen zu Ihren Lasten beziehungsweise zu Lasten der ausführenden Baufirma. Die Kosten für den erforderlichen Umbau trägt die antragstellende Person.

Die erforderlichen Arbeiten an öffentlichen Verkehrsflächen wie Bordsteinen, in Geh- und Radwegebereichen sowie Grünflächen dürfen grundsätzlich nur durch ein in die Handwerksrolle beziehunsgweise bei der IHK eingetragenes Straßenbauunternehmen, das auch unter anderem der BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) zugehörig ist, durchgeführt werden.

Ein Umbau erfolgt nach Auftragserteilung an das ausführende Fachunternehmen. Dieses muss in eigener Verantwortung eine gültige verkehrsrechliche Anordnung sowie eine Aufbruchgenehmigung erwirken. Nach Beendigung der Bauarbeiten muss die Fachfirma eine Abnahme mit der Stadt Monheim am Rhein durchführen, bei der die umgebauten Flächen abgenommen werden. Allgemeine Anfragen oder Anträge zum Thema Bordsteinabsenkung werden per E-Mail an [E-Mail]strassen@monheim.de entgegen genommen. Auch bei Rückfragen zu speziellen örtlichen Situationen gibt es hier Beratung und Informationen.

Notwendige Unterlagen:

Antrag

Bitte nutzen Sie das Formular unter Downloads und Infos.

Lageplan

maßstäblicher Lageplan (Maßstab 1:100 bis 1:250) mit dem gewünschten Umbau oder der Erweiterung. Die Ausbaustandards in den Downloads gibt es als Skizzen, damit Antragstellende sich von Fachfirmen des Straßen- und Tiefbaues im Vorfeld Angebote geben lassen können.

Fotos

Fotos von der Örtlichkeit

Downloads und Infos

[PDF]Antrag auf Bordsteinabsenkung

[PDF]Handlungsleitfaden für Bordsteinabsenkungen

[PDF]Skizze: Regelaufbau vor Garagen und Carports

[PDF]Skizze: Regelaufbau vor Stellplätzen

Dauer

Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Regel zeitnah.

Gebühren

Für alle oben genannten Verfahren fallen, auch bei abgelehnten Anträgen, gemäß Gebührenordnung Verwaltungsgebühren an.

Diese betragen je nach Arbeitsaufwand von 44 Euro bis zu 250 Euro und werden nach erfolgter Antragsprüfung beziehungsweise Bauabnahme erhoben.


Städtische Bauingenieure geben Monheim am Rhein ein modernes Gesicht

Leistungsfähige Kanalsysteme, sanierte Fahrbahnen, ausgebaute Einkaufsstraßen und aufregende Spielplätze machen eine Stadt deutlich lebenswerter. Doch wenn Florian Sandner und seine Kolleginnen und Kollegen mit der Arbeit beginnen, stehen zunächst einmal mehrere Monate anstrengender Bauzeit an. In einem kurzen Video stellt der städtische Bauingenieur jetzt seine tägliche Arbeit vor.


Leitung

Ella Luff
Ella Luff

Raum 2317

Bereichsleiterin Bauwesen

Telefon:
+49 2173 951-600
Telefax:
+49 2173 951-25-600
E-Mail:
eluff@monheim.de
Noelle Bartel

Raum 2315

Sekretariat Bereich Bauwesen

Telefon:
+49 2173 951-685
Telefax:
+49 2173 951-25-685
E-Mail:
nbartel@monheim.de
Florian Sandner
Florian Sandner

Raum 2322

Abteilungsleiter Straßen-, Wege- und Brückenbau

Telefon:
+49 2173 951-661
Telefax:
+49 2173 951-25-661
E-Mail:
fsandner@monheim.de
Stephanie Augustyniok
Stephanie Augustyniok

Raum 207

Abteilungsleiterin Mobilität und Straßenverkehr

Radverkehrsbeauftragte

Telefon:
+49 2173 951-676
Telefax:
+49 2173 951-25-676
E-Mail:
saugustyniok@monheim.de

Straßen-, Wege- und Brückenbau

Judith Denis

Raum 2318

Neubau und Unterhaltung von Straßen

Telefon:
+49 2173 951-6603
Telefax:
+49 2173 951-25-6603
E-Mail:
jdenis@monheim.de
Yannick Engemann

Raum 210

Neubau und Unterhaltung von Straßen

Telefon:
+49 2173 951-662
Telefax:
+49 2173 951-25-662
E-Mail:
yengemann@monheim.de
Philip Geier
Philip Geier

Raum 2311

Straßenunterhaltung, Straßenkontrolle

Telefon:
+49 2173 951-6608
Telefax:
+49 2173 951-25-6608
E-Mail:
pgeier@monheim.de
Gregor Gniaz
Gregor Gniaz

Raum 2311

Straßenunterhaltung, Aufbruchsgenehmigungen

Telefon:
+49 2173 951-6882
Telefax:
+49 2173 951-25-6882
E-Mail:
ggniaz@monheim.de
David Graßhoff

Raum 2313

Neubau und Unterhaltung von Straßen

Telefon:
+49 2173 951-6888
Telefax:
+49 2173 951-25-6888
E-Mail:
dgrasshoff@monheim.de
Susanne Hoffmann

Raum 2320

Neubau und Unterhaltung von Straßen

Telefon:
+49 2173 951-6020
Telefax:
+49 2173 951-25-6020
E-Mail:
shoffmann@monheim.de
Katja Klotz
Katja Klotz

Raum 2313

Neubau und Unterhaltung von Straßen

Telefon:
+49 2173 951-6607
Mobil:
+49 175 7449370
Telefax:
+49 2173 951-25-6607
E-Mail:
kklotz@monheim.de
Christoph Kriegs

Raum 2311

Straßenunterhaltung, Straßenkontrolle

Telefon:
+49 2173 951-668
Telefax:
+49 2173 951-25-668
E-Mail:
ckriegs@monheim.de
Markus Nesseler

Raum 2321

Straßenunterhaltung, Beleuchtung

Telefon:
+49 2173 951-671
Telefax:
+49 2173 951-25-671
E-Mail:
mnesseler@monheim.de
André Schade

Raum 2326

Neubau und Unterhaltung von Straßen

Telefon:
+49 2173 951-664
Telefax:
+49 2173 951-25-664
E-Mail:
aschade@monheim.de
Caroline Sonntag

Raum 2326

Neubau und Unterhaltung von Straßen

Telefon:
+49 2173 951-6980
Telefax:
+49 2173 951-25-6980
E-Mail:
csonntag@monheim.de
Michael Thiemann
Michael Thiemann

Raum 2319

Neubau und Unterhaltung von Straßen

Telefon:
+49 2173 951-663
Telefax:
+49 2173 951-25-663
E-Mail:
mthiemann@monheim.de
Lisa Zibull
Lisa Zibull

Raum 2324

Neubau und Unterhaltung von Straßen

Telefon:
+49 2173 951-678
Telefax:
+49 2173 951-25-678
E-Mail:
lzibull@monheim.de

Mobilität und Straßenverkehr

Kemal Harun Adib
Kemal Harun Adib

Raum 2314

Telefon:
+49 2173 951-6028
Telefax:
+49 2173 951-25-6028
E-Mail:
kadib@monheim.de
Jan Hobusch

Raum 2314

Untere Verkehrsbehörde, Verkehrsrechtliche Anordnungen

Telefon:
+49 2173 951-681
Telefax:
+49 2173 951-25-681
E-Mail:
jhobusch@monheim.de
Fangying Lyu
Mobilitätsmanagerin

Raum 2316

Telefon:
+49 2173 951-6772
Telefax:
+2173 951-25-6772
E-Mail:
flyu@monheim.de
Stefan Rynko
Stefan Rynko

Raum 2316

Untere Verkehrsbehörde, Verkehrsrechtliche Anordnungen

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+49 2173 951-6881
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