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Stefan
Rynko
Die Beschilderung von Straßen ist historisch gewachsen und wurde im Laufe der Zeit immer wieder an sich verändernde rechtliche Voraussetzungen angepasst. Dabei wurden teilweise Einzelmaßnahmen durchgeführt, die nach heutigen Regelungen nicht mehr rechtskonform oder nötig sind oder sich gegenseitig widersprechen.
Mit der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von 2013 wurde das Ziel betont, die Bestandsbeschilderung zu überprüfen und zu entfernen, wenn diese nicht erforderlich ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn durch ein Verkehrszeichen eine andere Regelung bloß wiederholt wird. Durch eine Reduzierung der Verkehrszeichen wird zugleich die Bedeutung der noch vorhandenen Schilder verstärkt.
Für den Bereich Bauwesen ist es daher ständige Aufgabe, die Bestandsbeschilderung zu hinterfragen und gegebenenfalls anzupassen. Außerdem ist sicherzustellen, dass Verkehrszeichen jederzeit – auch bei Dunkelheit – erkennbar sind. Abgenutzte, stark verschmutzte oder verblichene Verkehrszeichen werden daher ausgetauscht. Für entsprechende Hinweise und Anregungen steht der städtische Mängelmelder zur Verfügung.
Zuständig: Straßenverkehrsbehörde
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Frohnkamp 18
40789 Monheim am Rhein