Führungszeugnisse

Ein Führungszeugnis kann von Personen, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben, beantragt werden. Für Minderjährige kann der Antrag auch von einem Sorgeberechtigten gestellt werden.

Das Führungszeugnis der Belegart N ist für private Zwecke, wie zur Vorlage beim Arbeitgeber, vorgesehen. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Meldeadresse des Antragstellers geschickt. Bei der Antragstellung sind ein Ausweisdokument zwecks Identifizierung sowie die Gebühr mitzubringen.

Das Führungszeugnis der Belegart O ist zur Vorlage bei Behörden vorgesehen und wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Behörde versandt. Mitzubringen sind neben einem Ausweisdokument zur Identifizierung und der Gebühr auch die Anschrift, an die das Führungszeugnis gesendet werden soll nebst Angabe eines Verwendungszwecks und, falls vorhanden, eines Akten- oder Geschäftszeichens.


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