Gewerbe

Gewerbetreibende unterliegen der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und –abmeldungen sind demnach zwingend vorgeschrieben.

Gewerbeanmeldung: Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der Gewerbemeldestelle der Stadt Monheim am Rhein anzeigen.

Gewerbeummeldung: Eine Gewerbeummeldung ist nötig, wenn der Betrieb innerhalb der Stadt Monheim am Rhein verlegt, der bisher gemeldete Gewerbegegenstand erweitert oder verändert wird oder der Name des Gewerbetreibenden geändert wird.

Gewerbeabmeldung: Bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse muss das Gewerbe abgemeldet werden.

Über den Gewerbemeldungsdienst [extern]https://geve.monheim.de/ können Gewerbeanzeigen mithilfe eines Online-Formulars übermittelt werden.

Die Meldung ist auch persönlich möglich. Eine beauftragte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht, den Personalausweis sowie eine Kopie des Personalausweises der oder des Gewerbetreibenden. Die Gewerbemeldung kann in der Regel sofort ausgestellt werden.

Bei schriftlichen Gewerbemeldungen per Post wird die Gebühr mit einem Verwaltungsgebührenbescheid in Rechnung gestellt.

Telefonisch oder per E-Mail sind Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und -abmeldungen nicht möglich.


Zuständig: Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Standesamt – Gewerbeangelegenheiten


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Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:8 bis 12 Uhr
Donnerstag:10 bis 12 und 15 bis 17.30 Uhr
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Ihre Ansprechpersonen

Lahdia Ben Ramdane

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Michael Holtschneider

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40789 Monheim am Rhein
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Susanne Rönnau
Susanne Rönnau

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Kosten

  • An- und Ummeldung für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26 Euro
  • An- und Ummeldung für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 Euro
  • Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 Euro
  • Zweitschrift: 15 Euro
  • Die Gewerbeabmeldung ist kostenlos.

Notwendige Unterlagen

Gewerbeanmeldung und –ummeldung

Eine Anmeldung ist erst nach dem Eintrag im Handelsregister des zuständigen Amtsgerichtsbezirks möglich.

  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder eines Passes mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist
  • Kopie des Mietvertrages mit der neuen Betriebsanschrift
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU): Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
  • Bei juristischen Personen:
    • Bei Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges
    • Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug oder die bereits erfolgte Eintragung in das neue Handelsregister als unbeglaubigte Kopie
  • Bei ausländischen juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben: Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer oder Handwerkskarte
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis, beziehungsweise Konzession

Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein. Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und -ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art oder Promotion können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden.

Gewerbeabmeldung

  • Ausgefüllte Abmeldung ohne weitere Anlagen.

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder eines Passes mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.


Formulare


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