Parkausweis für Behinderte und Parkerleichterung

Die Bearbeitung der Anträge und die Ausstellung der Ausweise organisiert das Bürgerbüro. Beratung gibt es beim Bereich Ordnung und Soziales.

Blauer Parkausweis

Grundsätzlich haben schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und blinde Menschen (Merkzeichen Bl) das Recht auf einen blauen Parkausweis.

Parkerleichterung (Orange/Ausnahmegenehmigung)

Menschen mit Schwerbehinderung mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen können eine Parkerleichterung erhalten.

In Nordrhein-Westfalen ist das Merkzeichen B nicht mehr notwendig, um Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen in Anspruch zu nehmen. Die unter Verzicht auf das Merkzeichen B ausgestellten orangenen Parkerleichterungen sind nur in Nordrhein-Westfalen gültig.

Im Zweifel an der Zusammensetzung des GdB oder bei allen weiteren Fragen zu den Voraussetzungen zur Erteilung einer Parkerleichterung wenden Sie sich bitte an das [extern]Versorgungsamt in Mettmann.


Zuständig: Abteilung Bürgerbüro und Zentrale Dienste


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Matthias Kolk
Matthias Kolk
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Notwendige Unterlagen

Blauer Parkausweis: Schwerbehindertenausweis und/oder Bescheid des Versorgungsamtes sowie ein Passfoto

Parkerleichterung: Schwerbehindertenausweis und/oder Bescheid des Versorgungsamtes


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