Personalausweise

Die Personalausweispflicht gilt ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Personalausweis kann bei Bedarf auch vorher beantragt werden. Voraussetzung für die Beantragung eines Personalausweises ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit (sofern Sie weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, sind entsprechende Nachweise vorzulegen). Zuständig für die Ausstellung von Personalausweisen ist das Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes.


Zuständig: Abteilung Bürgerbüro und Zentrale Dienste


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