Unterhaltsheranziehung

Eltern sind gegenüber ihrer Kinder gem. §§ 1601 ff. BGB unterhaltspflichtig und sollen dafür sorgen, dass der Lebensunterhalt ihrer Kinder ausreichend gesichert ist. Wenn Alleinerziehende bei der Unterhaltsvorschusskasse einen Antrag auf Leistungsgewährung stellen, setzt die Unterhaltsheranziehung den Unterhaltspflichtigen über den Sozialleistungsbezug in Kenntnis und fordert diesen auf, Auskünfte über das Einkommens- und Vermögensverhältnis abzugeben. Ist der unterhalspflichtige Elternteil leistungsfähig, muss diese Vorleistung vom Unterhaltspflichtigen zurückgezahlt beziehungsweise herangezogen werden. 


Zuständig: Abteilung Soziales – Sozialer Dienst


Sprechzeiten

TagUhrzeit
Montag:9 bis 12 Uhr
Donnerstag:15 bis 17:30 Uhr
Freitag:9 bis 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Ihre Ansprechpersonen

Stefanie Ziegler
Stefanie Ziegler

Buchstaben A bis Kr

Raum:
Raum 034
E-Mail:
sziegler@​monheim.de
Telefon:
+49 2173 951-346
Telefax:
+49 2173 951-25-346
Oliver Poot

Buchstaben Ks bis Z

Raum:
Rathausplatz 2, Raum 015
E-Mail:
opoot@​monheim.de
Telefon:
+49 2173 951-532
Telefax:
+49 2173 951-25532


E-Mail:
sozialerdienst@monheim.de

Kartenansicht

Rathaus, Haupteingang (barrierefrei)

Rathausplatz 2
40789 Monheim am Rhein

Öffnungs-zeiten Telefon Kontakt-formular Mitmach-Portal Monheim-Pass
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Mo: 09.00 bis 19.00 Uhr
Di: 09.00 bis 19.00 Uhr
Mi: 09.00 bis 19.00 Uhr
Do: 09.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 09.00 bis 19.00 Uhr
Sa: 09.00 bis 16.00 Uhr


Hier gibt's die kürzesten Wartezeiten!
schließen
Stadtverwaltung & Bürgerbüro:
02173 951-0
Telefonisch erreichen Sie uns zu
folgenden Zeiten:
Mo: 08.00 bis 16.30 Uhr
Di: 08.00 bis 16.30 Uhr
Mi: 08.00 bis 16.30 Uhr
Do: 08.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 08.00 bis 12.30 Uhr
schließen
schließen
Mit der Online-Terminvergabe haben Sie die Möglichkeit, längere Wartezeiten zu vermeiden.


Ihr Termin im Bürgerbüro
schließen
Nach oben