Buchstaben A – F
- Raum:
- Rathaus, Raum 033
- E-Mail:
- wohngeldstelle@monheim.de
- Telefon:
- +49 2173 951-561
- Telefax:
- +49 2173 951-25-561
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von mehreren Faktoren ab, hier die drei wichtigsten:
Anspruch auf Wohngeld haben: Mieter als Mietzuschuss, Eigentümer als Lastenzuschuss.
Benötigte Unterlagen zum Lastenzuschuss:
Annette
Struwe
Ralf
Geißler
Zuständig: Bereich Ordnung und Soziales – Wohngeld
Ihre Ansprechpersonen
Buchstaben A – F
Buchstaben G – K
Buchstaben L – O
Buchstaben P – Z
Rathaus, Haupteingang (barrierefrei)
Rathausplatz 2
40789 Monheim am Rhein
Weiterführende Informationen
Wohngeldrechner und Anträge auf Wohngeld
Mit dem Wohngeldrechner lässt sich ein möglicher Wohngeldanspruch in jeder NRW-Kommune (anonymisiert) ausrechnen. Wichtiger Hinweis:
Die auf Basis der Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld. Dieses kann nur erhalten, wer einen schriftlichen Antrag bei der Wohngeldstelle stellt und die Voraussetzungen erfüllt.
Notwendige Unterlagen
Benötigte Unterlagen zum Lastenzuschuss:
Rechtsgrundlagen
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von mehreren Faktoren ab, hier die drei wichtigsten:
Anspruch auf Wohngeld haben: Mieter als Mietzuschuss, Eigentümer als Lastenzuschuss.