Raum E 27
Das Moki-Familienbüro hilft Kindern, Jugendlichen und Familien bei Fragestellungen rund um das Thema Familie, in familiären Krisensituationen und bietet erste Klärungsgespräche und präventive Hilfsangebote an. Darüber hinaus ist das Moki-Familienbüro Anlaufstelle für Netzwerkpartner, die mit Klienten einen Erstkontakt zum Bereich Kinder, Jugend und Familie herstellen wollen. Unter einem Dach werden Erstberatung, Trennungs- und Scheidungsberatung und Unterstützung von Verfahrenslotsinnen und -lotsen angeboten.
Die Beratung ist kostenfrei. Nach Vereinbarung ist auch eine Videoberatung möglich. Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht.
Folgende Beratungsangebote stehen allen Monheimer Eltern, Kindern und Jugendlichen zur Verfügung:
Die Aufgaben orientieren sich an den §§ 8a, 10a, 10b, 16, 17, 18 sowie 50 SGB VIII. Wenn präventive Hilfen nicht ausreichen, erfolgt in Absprache eine Weitervermittlung in Hilfen zur Erziehung §§ 27 ff. SGB VIII oder Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII.
Bei finanziellen Problemen, Drogenmissbrauch und häuslicher Gewalt ist eine Weitervermittlung an entsprechende Beratungsstellen möglich.
Bei Unterstützungsbedarf über eine Beratung hinaus sind auch weitere intensivere Hilfsangebote möglich.
In jeder Familie gibt es Situationen, die Herausforderungen für alle Familienmitglieder bedeuten. In solchen Fällen kann eine Erstberatung helfen. In Konflikt- und Krisensituationen sowie bei Kinderschutzangelegenheiten sind die städtischen Fachkräfte die ersten Ansprechpersonen.
Die Erstberatung wird in familiären und persönlichen Krisen, sowie Konfliktsituationen vermittelnd und unterstützend tätig. So können sich Eltern bei Fragen zur Erziehung und bei Problemen der Kinder in der Kita oder der Schule an die Erstberatung wenden. Gemeinsam wird das Anliegen geklärt und ein Prozess angestoßen, um eine Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Die städtischen Fachkräfte verfügen über ein umfangreiches Wissen über Dienstleistungen und Angebote innerhalb der Stadt Monheim am Rhein. Sollte die Beratung nicht ausreichend sein, ist eine Anbindung an andere Fachberatungsstellen, Präventionsangebote oder an die Leistungen des Allgemeinen Sozialen Dienst möglich.
Trennung und Scheidung sind einschneidende Lebensereignisse für Paare und Kinder und bringen eine Veränderung der gesamten Lebenssituation aller Beteiligten mit sich. Kinder leiden besonders unter anhaltenden Streitigkeiten ihrer Eltern. Sie haben Angst, einen Elternteil für immer zu verlieren und fühlen sich häufig für die Konflikte Ihrer Eltern verantwortlich. Fachkräfte des Moki-Familienbüros begleiten Familien bei einer Trennung oder Scheidung.
Die Trennungs- und Scheidungsberatung hat unterschiedliche Ziele: Zum einen ermöglicht sie, dass Eltern trotz Trennung einen fairen Umgang miteinander finden. Zum anderen werden für die Kinder Lösungen gefunden, die von beiden Eltern getragen werden und damit zur Wahrnehmung der gemeinsamen elterlichen Sorge und der Elternzeiten beitragen. Darüber hinaus vermitteln die Fachkräfte allgemeine Informationen zum Umgangs- und Sorgerecht und organisieren bei Bedarf begleitete Umgänge. Sollten Eltern keine einvernehmlichen Lösungen finden und die Hilfe des Familiengerichts benötigen, wirken die Fachkräfte bei familiengerichtlichen Verfahren mit.
Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen zeigen jungen Menschen mit Behinderung den Weg zu Leistungen, die die Betroffenen unterstützen, in einer selbstbestimmten, individuellen Art und Weise am Leben teilnehmen zu können. Beraten werden alle jungen Menschen, die Hilfe benötigen, um Eingliederungshilfen aufgrund einer Behinderung zu beantragen.
Die Praxis zeigt, dass die Beantragung von Eingliederungshilfemaßnahmen, sogenannten Reha-Leistungen oftmals unübersichtlich erscheint oder sich schwierig gestaltet. Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen helfen, die Leistungen zu erhalten, die der junge Mensch braucht und die ihm rechtlich zustehen. Das können zum Beispiel Kita- oder Schulbegleitungen sein. Die Beratung richtet sich an alle jungen Menschen von der Geburt bis zum 27. Lebensjahr, Sorgeberechtigte, Betreuerinnen und Betreuer und weitere Personen aus dem Umfeld des Menschen mit Behinderung. Gegebenenfalls ist auch eine Begleitung im weiteren Hilfeprozess möglich. Die Beratung kann auch bereits vor der ärztlichen Feststellung einer Behinderung erfolgen.
offene Sprechstunde ohne Termin: donnerstags von 15 bis 17:30 Uhr
Haus der Chancen
Friedenauer Straße 17c
Telefon +49 2173 951-5151
Telefax +49 2173 951-25-5151
Mo 8:30 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Di 8:30 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Mi 8:30 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do 8:30 bis 12 und 13 bis 17:30 Uhr
Fr 8:30 bis 12 Uhr
Raum E 27
Raum E 25
Raum E 27
Raum 2.24.1