Kohlenmonoxid-Leitung darf weiterhin nicht in Betrieb gehen
Eine empfindliche Schlappe mussten Bayer und Bezirksregierung heute vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf einstecken. Das Gericht lehnte den Antrag der Bayer Material Science AG ab, die Kohlenmonoxid-Pipeline vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens in Betrieb nehmen zu dürfen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im August 2007 Bau und Betrieb der Gasleitung noch zugelassen. Erst das Oberverwaltungsgericht in Münster verbot im Dezember 2007 die Inbetriebnahme. Danach hatten Bayer und Bezirksregierung gemeinsam versucht, die vom Oberverwaltungsgericht aufgezeigten Mängel durch Änderungs- und Ergänzungsbeschlüsse sowie eine Vielzahl von Gutachten zu beheben und einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen. Das reiche nicht, so das Verwaltungsgericht in Düsseldorf.
Weder der Planergänzungsbeschluss vom 15. Oktober 2008 noch die darin verwerteten Gutachten seien geeignet, die von dem Oberverwaltungsgericht geäußerten Kritikpunkte zu entkräften. Mit einer Reduzierung der oberhalb der Pipeline verlegten Geo-Grid-Matte und der Rohrwandstärken sei zudem das Sicherheitsniveau nicht etwa angehoben, sondern noch gesenkt worden. Auch hätten diese Änderungen nicht ohne erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen dürfen.
Gegen diese Entscheidung können sowohl die Bayer AG als auch die Bezirksregierung Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einlegen. Bis auf weiteres darf die Pipeline nicht in Betrieb genommen werden.