Zum Tag der Deutschen Einheit werden auf dem Rathausvorplatz am Dienstag, 3. Oktober, die Flaggen gehisst. Der Nationalfeiertag erinnert an die deutsche Wiedervereinigung mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik.
In der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 1990 traten die neugegründeten Länder dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei. So wurden Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Berlin in seiner Gesamtheit die neuen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Der 3. Oktober wurde als Tag der Deutschen Einheit im Einigungsvertrag zum gesetzlichen Feiertag in Deutschland bestimmt. Bis 1990 wurde der Tag der Deutschen Einheit am 17. Juni begangen, der Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR 1953. (bh)