Verwaltungsgericht findet deutliche Worte / Dünchheim: „Keine Bananenrepublik“
„In seiner jüngsten Entscheidung zur Bayer-Kohlenmonoxid-Pipeline stellt das Verwaltungsgericht Düsseldorf der Bezirksregierung ein denkbar schlechtes Zeugnis aus“, sagte Bürgermeister Dr. Thomas Dünchheim. Der Verwaltungschef greift aus der ausführlichen Begründung zwei Beispiele heraus:
• So tadelt das Gericht, die Bezirksregierung habe bei der Anhörung am 12. Mai trotz ausdrücklicher Nachfrage keinen sachlichen Grund für die von Bayer geforderten Nachbesserungen an den Pipeline-Plänen anzugeben vermocht. „Dies wäre indes von der zuständigen Planfeststellungsbehörde zu erwarten gewesen und belegt zur Überzeugung des Gerichts anschaulich, dass sie sich nicht die erforderlichen Gedanken hinsichtlich einer ergebnisoffenen Abwägung gemacht haben kann und den Abänderungsantrag (der Firma Bayer) im Hinblick auf die bereits durch diese geschaffenen tatsächlichen Verhältnisse einfach ,abgenickt‘ hat“, schreiben die Richter.
• Für den vom bauausführenden Unternehmen Wingas verpflichteten Sachverständigen Rühlmann finden die Richter ebenfalls deutliche Worte: Dass er „in unzulässiger Weise die Sicherheit der Rohrfernleitungsanlage als ohnehin gegeben voraussetzt, ist durch dessen Auftritt im Erörterungstermin nachhaltig bestätigt worden; dieser war durch einen hohen Grad an Identifikation mit dem Vorhaben geprägt (,Wir bauen sicher!‘) und eines unabhängigen Sachverständigen unangemessen, als er sich permanent durch Blickkontakt der Zustimmung der Vertreter der Firma Bayer – namentlich des Herrn Breuer – rückversicherte.“
„Die Bezirksregierung hat im gesamten bisherigen Pipeline-Verfahren so agiert, als befänden wir uns in einer Bananenrepublik. Das dem nicht so ist, zeigt der erfreulich deutliche Beschluss des Verwaltungsgerichts“, so Dünchheim.