In den vergangenen Wochen konnten auch in Monheim am Rhein viele Händlerinnen und Händler ihre Kundinnen und Kunden wieder im Geschäft begrüßen. Laut der Corona-Schutzverordnung des Landes war dazu lediglich die Vereinbarung eines Termins nötig. Die Lockerungen müssten, wenn die Inzidenz den Wert 100 übersteigt, laut der neuen Corona-Schutzverordnung zurückgenommen werden. Im Kreis Mettmann liegt die Inzidenz am Montag, 29. März, bei 127,7. Wenn es ausreichende Möglichkeiten für Bürgertestungen gibt, können betroffene Kreise aber verfügen, dass die Geschäfte dennoch geöffnet bleiben und Kundinnen und Kunden neben einem Termin auch ein negatives Testergebnis benötigen. Der Kreis Mettmann hat deshalb eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Geschäfte für Lebensmittel, Getränke und Tiernahrung, Wochenmärkte, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Tankstellen, Poststellen, Banken, Friseursalons, Gartenmärkte und Blumengeschäfte können demnach auch weiterhin ohne negatives Testergebnis betreten werden. In allen anderen Geschäften, Tattoostudios und bei Anwendungen wie Gesichtskosmetik, bei der keine Maske getragen werden kann, ist neben einem Termin nun auch ein tagesaktuelles, bestätigt negatives Testergebnis nötig. Negative Testergebnisse müssen von einer Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Dabei darf der Test nicht älter als 24 Stunden sein. Kinder bis zum Schuleintritt müssen kein negatives Testergebnis vorlegen. In Monheim am Rhein sind Tests mittlerweile an neun verschiedenen Orten möglich. Eine Liste mit allen Kontaktdaten gibt es unter www.monheim.de/corona.
Ein Termin und ein negatives Testergebnis sind nun auch beim Besuch der städtischen Bibliothek nötig. Die Öffnungszeiten sind dienstags, mittwochs und freitags von 10 bis 18 Uhr, donnerstags von 14 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 13 Uhr. Am Ostersamstag, 3. April, bleibt die Bibliothek geschlossen. Nutzerinnen und Nutzer werden gebeten, weiterhin den Bestellservice der Bibliothek zu nutzen: Bestellte Medien können dann direkt vor Ort abgeholt werden. Einen aktuellen Einblick in den Bestand gibt es im Internet unter www.bibnet.smartbib.de über den Reiter Monheim. Für Fragen, Medienwünsche und Terminvereinbarungen steht das Team der Bibliothek unter Telefon +49 2173 951-4130 oder per E-Mail an bibliothek@monheim.de zur Verfügung.
Mehrere Personen aus einem Haushalt dürfen sich weiterhin mit mehreren Personen aus einem anderen Haushalt treffen – mehr als fünf Personen dürfen es aber nicht sein. Ausnahmen gibt es nur bei Einzelhaushalten, die bereits aus fünf oder mehr Personen bestehen: Diese Personen dürfen sich dann mit nur einer Person aus einem anderen Haushalt treffen. Feiern sind generell untersagt, Beerdigungen und standesamtliche Trauungen dürfen aber stattfinden. OP-Masken oder FFP2-Masken müssen weiterhin an Haltestellen wie dem Busbahnhof und allen Bushaltestellen, in Bussen und Bahnen, auf Wochenmärkten, in Arztpraxen und Geschäften getragen werden. In Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maske tragen. Vor Geschäften, auf dazugehörigen Parkplätzen und auf Spielplätzen sind statt OP-Masken oder FFP2-Masken auch Alltagsmasken erlaubt. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder, die noch nicht im Schulalter sind.
Das Bürgerbüro ist wie gewohnt wochentags von 9 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Nur am Ostersamstag, 3. April, bleibt das Bürgerbüro geschlossen. Auf verschiebbare Präsenztermine sollten Bürgerinnen und Bürger verzichten und sich mit Anliegen möglichst schriftlich oder telefonisch an die Stadt wenden. Das gilt auch für alle weiteren städtischen Dienstleistungen im Rathaus. Der Service für die Bürgerinnen und Bürger wird grundsätzlich ebenso offen gehalten wie die Türen. Ein persönlicher Besuch sollte jedoch wirklich nur in dringenden Fällen erfolgen. Auch der Wertstoffhof bleibt zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Für Fragen, die teilweise auch gesundheitliche Aspekte abdecken, hat der Kreis Mettmann eine eigene Hotline geschaltet. Sie ist unter der +49 2104 993535 zu erreichen. Das Gesundheitsamt behandelt jedoch keine Erkrankten. Wer corona-typische Symptome hat, sollte sich an seine Hausärztin oder den Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116117 wenden. Weitere Informationen gibt es zudem hier: www.sonderlage-kreis-mettmann.de. (bh)