Einstweilige Verfügung gegen „IKU“ und Waßmann / Antrag des Bürgermeisters
Die „Initiative kritischer Umweltgeschädigter (IKU)“ und der als ihr Sprecher auftretende Bernd Waßmann dürfen nicht länger behaupten, die Ansiedlung der Firma IMR Innovative Metal Recycling im Rheinpark stehe im Zusammenhang mit Korruption. Das Landgericht Düsseldorf beschloss am Freitag, 30. Januar, eine einstweilige Verfügung gegen „IKU“ und Waßmann.
Den Antrag auf einstweilige Verfügung stellte Bürgermeister Dr. Thomas Dünchheim, nachdem Waßmann per E-Mail behauptet hatte, die Ansiedlung von IMR sei „in feuchten Korruptionstüchern“. Sollten „IKU“ oder Waßmann die Korruptionsvorwürfe wiederholen, drohen ihnen ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder ersatzweise Haft.