Um Familie und Beruf zu vereinbaren, oder einfach weil es keine Vollzeitjobs für sie gibt, arbeiten viele Frauen in Teilzeit oder Minijobs. „Aber das nicht ohne Einschnitte im Erwerbsverlauf sowie der finanziellen Absicherung heute und im Alter“, betont die städtische Gleichstellungsbeauftragte Gisela Herforth.
Entpuppt sich der Minijob also als berufliche Sackgasse? Wo verbergen sich Risiken oder bietet er sogar Chancen als Sprungbrett in die Vollzeitstelle? Und welche Rechte und Pflichten haben Minijobber?
Aus Anlass des bevorstehenden Frauentags und des Equal Pay Day (Forderung nach Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen) präsentiert die Gleichstellungsbeauftragte in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk W(iedereinstieg) im Kreis Mettmann die Ausstellung „Minijob – Minichance?“
Vom 3. bis 31. März zeigt die Ausstellung im Rathaus auf der ersten Etage „informativ-kritisch“, so Gisela Herforth, auf 15 Bannern die geringfügige Beschäftigung, also den Minijob, unter dem Blickwinkel von Chancen und Risiken sowie Wissenswertes zu Beratungs- und Förderangeboten. Entsprechende Flyer liegen aus. Insbesondere denjenigen bietet die Ausstellung laut der Gleichstellungsbeauftragten wertvolle Tipps, die nach einer Familien- oder Pflegephase wieder in den Beruf einsteigen wollen.
Begleitend zur Ausstellung findet am Freitag, 20. März, um 19.30 Uhr im Mo.Ki-Café an der Heinestraße 2 ein Informationsvortrag zum Thema statt, der sich insbesondere an Wiedereinsteigerinnen und Minijobberinnen richtet. Er gibt einen Überblick über Hintergründe, Informationen und Perspektiven. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, die Teilnahme kostenlos.
Weitere Auskünfte erteilt die Gleichstellungsbeauftragte unter Telefon (02173) 951-818 oder per E-Mail, gherforth@monheim.de.