Städtische Betriebe sind vorbereitet / Auch die Privaten haben Räumpflichten
Sobald es November wird, nehmen die Städtischen Betriebe den Winter ins Visier. „Für uns kann die kalte Jahreszeit im Nu zur heißen Zeit für den Räumdienst werden. Dafür sind wir gewappnet“, sagt Betriebsleiter Gerhard Müchler.
Bis Ende Februar sind drei Beschäftigte in ständiger Rufbereitschaft. Wenn die täglich vom Wetterdienst Essen bezogenen Nachrichten Frost und Glätte verheißen, ist das Trio ab 4 Uhr morgens auf den Beinen und kontrolliert die Straßen. Vorrangig werden Hauptverkehrsstraßen, Buslinien und Schulwege geräumt. Danach werden alle Durchgangsstraßen befahrbar gemacht.
Bis 7 Uhr müssen die winterlichen Gefahrenstellen beseitigt sein. Ohne den Einsatz moderner Technik wäre das nicht zu schaffen. Während sich zwei Unimogs und ein 18-Tonnen-Lkw um die Straßen kümmern, sind für die Räumung der Rad- und Gehwege ein Mini-Unimog und ein Trecker im Einsatz. Die Fahrzeuge sind mit Räumschilden und Streuautomaten ausgestattet. Sie erlauben eine genaue Dosierung der Streumenge. Fußgängerüberwege und Treppen werden von Hand gestreut.
Verteilt wird ein Gemisch aus feinkörnigem Salz und flüssigem Kalziumchlorid, das bis zu acht Grad minus seine Wirkung entfaltet. In einem 15 Meter hohen Silo, das die schnelle Beladung der Fahrzeuge ermöglicht, lagert ständig ein Vorrat von 100 Tonnen Spezialsalz.
Auf privaten Grundstücken sind gemäß der vom Rat beschlossenen Straßenreinigungssatzung die Eigentümer zum Räumen verpflichtet. Die Gehwege müssen sie in einer Breite von 1,50 Meter vom Schnee befreien. Zum Streuen dürfen nur abstumpfende Mitteln verwendet werden, Tausalz ist nur bei extremen Wetterunbilden wie Eisregen erlaubt.
Wenn nachts Schnee fällt, muss er an Werktagen bis 7 Uhr geräumt werden, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Der Schnee ist auf der Fahrbahnseite des Gehwegs zu lagern. Schnee und Eis dürfen nicht von den Grundstücken auf die Straße geschaufelt werden.
Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (pdf-Datei, 34 kb)
Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (pdf-Datei, 80 kb)