Bürgermeister Dünchheim kündigt verfassungsrechtliche Prüfung an
Den Kampf gegen die Kohlenmonoxid-Pipeline des Bayer-Konzerns gibt Bürgermeister Dr. Thomas Dünchheim noch nicht verloren. „Auch wenn sich beim Kreis Mettmann Fatalismus breitzumachen scheint, sehe ich noch eine Möglichkeit, den Bau der Pipeline mit juristischen Mitteln zu verhindern“, sagte Dünchheim heute.
Der Verwaltungschef strebt eine kommunale Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgerichtshof in Münster oder eine Klage gemeinsam mit dem Grundeigentümer Heinz-Josef Muhr beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Ein unabhängiger Berater prüft zurzeit in einem verfassungsrechtlichen Gutachten die Erfolgsaussichten.
Schwere Vorwürfe erhebt Dünchheim gegen den Landtag. „Dort wurde das Gesetz zum Bau der Rohrleitung zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen im vergangenen Jahr als sogenannte Legalenteignung zugunsten der Bayer AG einfach durchgewinkt. Alle Beschlüsse im Plenum und in den Ausschüssen erfolgten ohne Aussprache und einstimmig. Da fehlt jede Transparenz. Das ist ein politischer Skandal.“ Zugunsten der Pipeline werde im Gesetz überwiegend betriebswirtschaftlich argumentiert, kritisiert Dünchheim.
Die nötige Abwägung der Schutzinteressen der Bürger habe indessen nicht stattgefunden. Der Landesgesetzgeber sei seiner Darlegungs- und Begründungslast nicht hinreichend nachgekommen, so der Vorwurf von Dünchheim. „Das Gesetz schafft die Voraussetzungen für Enteignungen. Hier muss der Hebel angesetzt werden“, erläutert Dünchheim.
Der Verwaltungschef abschließend: „Das ganze Pipeline-Projekt würde sich von selbst erledigen, würde die Firma Bayer ihre CO-Gase da produzieren, wo sie gebraucht werden, nämlich in Krefeld-Uerdingen. Dann stellte sich die Transportfrage nicht mehr und die Chemie-Standorte wären ebenso gut gesichert. Aber genau das lehnt Bayer aus betriebswirtschaftlichen Gründen ab.“