Im Rahmen der thematischen Woche „Nein zu Gewalt gegen Frauen“ bieten die städtische Gleichstellungsbeauftragte, Regina Konrad, und das Ulla-Hahn-Haus eine Lesung mit Bettina Lausen an. Die Haaner Autorin liest am Dienstag, 23. November, um 19 Uhr aus ihrem historischen Roman „Das Geheimnis der Reformatorin“.
Der Roman spielt in Köln zu Anfang des 16. Jahrhunderts. Reformatorin Jonata reist von Wittenberg zurück in ihre Heimatstadt Köln, um den Mörder ihres Vaters zu finden – doch die Inquisition ist ihr auf den Fersen. Bei Entdeckung droht ihr der Scheiterhaufen, da sie früher in der Stadt Lutherschriften verbreitet hat. Ob Freundin Figen, die in Köln eine Mädchenschule leitet, ihr helfen kann?
„Schon im ersten Roman ,Die Reformatorin von Köln' bettet Bettina Lausen ihre Figuren, mit ihren Gefühlen und Motivationen, tief in die geistesgeschichtliche und psychologische Umgebung der Gesellschaft zum Ende des Mittelalters ein“, sagt Corinna Bärenz vom Ulla-Hahn-Haus. „Ihr gelingt dadurch ein ungemein dichter und überzeugender Roman, der auch das Thema Gewalt an Frauen in der Zeit immer wieder thematisiert.“
In einem lebendigen Vortrag mit Requisiten, alten Stadtplänen und Fotos wird die Autorin interessante Details über die Lebensumstände der damaligen Zeit berichten. Außerdem wird Lausen von ihrer Arbeit als Autorin erzählen. Die 36-Jährige lebt mit ihrer Familie in Haan, hat einen Bachelor in Kulturwissenschaften mit den Schwerpunkten Literatur und Geschichte. Seit 2018 gibt sie Schreibwerkstätten für Erwachsene, Jugendliche und Kinder und verfasst Artikel für die Autorenzeitschrift „Federwelt“. Sie hat bereits fünf Romane veröffentlicht und dabei eine Vorliebe für historische Stoffe.
Interessierte melden sich unter Angabe der Kursnummer K-21W-U562 per E-Mail an ullahahnhaus@monheim.de, oder per Telefon +49 2173 9514140 oder direkt online über die Kurssuche auf der Internetseite www.monheim.de/kultur-bildung/ulla-hahn-haus. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Es gelten die 3G-Regeln: Alle Teilnehmenden müssen einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, eine Impfung oder eine Genesung nachweisen können.(pm)