Am erfolgreichen Ausgang des Kampfes gegen die Eingemeindung Monheims und Baumbergs nach Düsseldorf Mitte der 1970er-Jahre hatte er großen Anteil: der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Werner Hoppe von der Universität Münster, der am 9. Juli im Alter von 79 Jahren verstarb. Nach seiner Emeritierung blieb Hoppe bis zu seinem Tod in einer Anwaltskanzlei tätig.
Hoppe hatte im Auftrag der Stadt die Verfassungsbeschwerde ausgearbeitet, über die der Verfassungsgerichtshof in Münster am 6. Dezember 1975 entschied. Die Richter stellten fest, die zu Jahresbeginn erfolgte Eingemeindung von Monheim und Baumberg nach Düsseldorf sei eine unverhältnismäßig harte Maßnahme und mit Artikel 78 der Landesverfassung nicht vereinbar.
Danach musste der Landtag neu entscheiden. Nach turbulenten Debatten kam es am 19. Mai 1976 zur Abstimmung per Hammelsprung, die mit 103 gegen 88 Stimmen für die Selbstständigkeit Monheims ausging. Gegen die Neugliederung waren beim Verfassungsgerichtshof mehr als hundert Klagen eingereicht worden. Nur fünf waren erfolgreich, darunter die aus Monheim.