Beflaggung zum Tag der Deutschen Einheit

Am 3. Oktober 1990 wurden Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Teil der Bundesrepublik

Am Donnerstag, 3. Oktober, werden auf dem Rathausvorplatz anlässlich des Tags der Deutschen Einheit die Flaggen von Europa, Deutschland und Israel gehisst. Dieser Nationalfeiertag würdigt die deutsche Wiedervereinigung, die mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland vollzogen wurde. 

In der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 1990 traten die neugegründeten Länder dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei. So wurden Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie das wiedervereinigte Berlin in seiner Gesamtheit zu den neuen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. 

Der 3. Oktober wurde als Tag der Deutschen Einheit im Einigungsvertrag zum gesetzlichen Feiertag in Deutschland bestimmt. Bis 1990 wurde der Tag der Deutschen Einheit im Westen der Republik am 17. Juni begangen, dem Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR 1953. (at)

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